Kinderarbeit, vergiftete Flüsse, tödliche Pestizide – immer wieder verletzten Konzerne die Menschenrechte und ignorierten Umweltstandards, so die Urheber der Konzernverantwortungsinitiative (KovI).
Die Initianten wollen dem einen Riegel schieben. Sie fordern, dass Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Dies auch bei Zulieferern und Tochterfirmen im Ausland. Um die Einhaltung zu überprüfen, sollen die Schweizer Unternehmen regelmässig eine Sorgfaltsprüfung durchführen und über diese Prüfung berichten.
Wenn ein Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte verletzt, soll es dafür haftbar gemacht werden und für den Schaden aufkommen – auch wenn für die Verletzung eine Tochterfirma im Ausland verantwortlich war.
Laut Initianten wären rund 1500 Unternehmen davon betroffen. Kleinere und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitende wären von der Initiative ausgenommen, ausser sie sind in Hochrisiko-Sektoren wie beispielsweise dem Goldhandel tätig.
Die Initiative findet eine breite Abstützung in der Bevölkerung. Sie wird von Organisationen wie Public Eye und Amnesty International sowie weiteren Hilfswerken und Kirchen unterstützt. Linke Parteien wie die SP und die Grünen sind ebenfalls dafür. Zudem gibt es auch ein bürgerliches Komitee mit Vertretern aus CVP, GLP, EVP, FDP und SVP.
Die Initiative sei pragmatisch und umsetzbar, so der Freiburger alt CVP-Nationalrat Dominique de Buman. «Die meisten Unternehmen setzen die Regeln bereits um.» Nun müssten die «schwarzen Schafe» nachziehen. «Unser Wohlstand soll nicht auf dem Buckel anderer Menschen basieren», so der Urner CVP-Nationalrat Simon Stadler.
Gegen die Initiative wehrt sich der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und grosse Teile der SVP. Das Parlament und der Bundesrat empfehlen die Konzernverantwortungsinitiative zur Ablehnung. Das Parlament verabschiedete aber einen indirekten Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative automatisch in Kraft tritt.
Die «weltweit beispiellose und risikoreiche Haftung für Dritte» ist den Gegnern der Initiative ein Dorn im Auge. Sie mache die Schweizer Unternehmen zum Sündenbock und mache leere Versprechen, so das überparteiliche Nein-Komitee bestehend aus SVP, FDP, CVP und GLP. Das Schweizer Erfolgsmodell stehe auf dem Spiel.
Die Schweiz wäre nicht das einzige Land mit einer gesetzlich verankerten Sorgfaltsprüfung. 2017 verabschiedete das Parlament in Frankreich eine Sorgfaltsprüfungspflicht bezüglich Menschenrechte und Umweltstandards. Die Konzerne sind verpflichtet, einen Sorgfaltsplan zu erarbeiten und diesen zu publizieren. Kommt es zu einem Schaden, können die französischen Konzerne dafür haftbar gemacht werden.
In der Niederlande gibt es eine staatliche Stelle, die überprüft, ob das Gesetz zur Kinderarbeit eingehalten wird. Verstösse gegen das Gesetz können mit Bussen oder Gefängnisstrafen geahndet werden. Zudem werden mit Unternehmen, NGOs und Gewerkschaften in heiklen Branchen Verträge zur Sorgfaltspflicht abgeschlossen. Dazu gehören etwa der Finanzsektor oder der Goldhandel.
Auch in den USA kennt man bereits eine Sorgfaltsprüfung von Unternehmen. Und in England sieht das britische Gesellschaftsrecht vor, dass Leitungsorgane von Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf das Gemeinwesen und die Umwelt achtgeben.
Am 29. November kommt die Konzernverantwortungsinitiative mit dem Titel «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» mit einem Gegenvorschlag vors Volk. Der Gegenvorschlag sieht wie die Initiative eine Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht vor, aber keine Haftungsbestimmungen für Tochterfirmen im Ausland.
Mit Material von der sda
LASST UNS ENDLICH EINEN SCHLUSSSTRICH ZIEHEN.
Und bitte fallt nicht auf die Lügen herein, wie Selbstregulierung und Gegenvorschlag. Denn dann geht alles so weiter wie bisher.