Die Post Finance verletzte die gesetzlichen Bestimmungen, als sie Ende 2018 das Privatkonto des russischen Milliardärs Viktor Vekselberg aufhob. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Wegen unterdessen neu in Kraft getretener Regeln ist eine neuerliche Kündigung der Geschäftsbeziehung nicht ausgeschlossen.
Im April 2018 wurde Vekselberg von den USA im Rahmen der Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine auf eine Sanktionsliste aufgenommen. Im Oktober 2018 eröffnete die Post Finance auf Ersuchen des Milliardärs ein Privatkonto, das die Bank nur zwei Monate später wieder kündigte.
Dies hätte die Post Finance jedoch auf der Basis der damals geltenden rechtlichen Bestimmungen jedoch nicht tun dürfen. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im Rahmen der Grundversorgung ist zu gewissen Dienstleistungen verpflichtet.
Erst mit der per 2021 präzisierten Ausnahmebestimmung kann eine Kontoeröffnung verweigert oder eine Geschäftsbeziehung gekündigt werden - wenn die Einhaltung der Finanzmarkt-, Geldwäscherei- oder Embargogesetzgebung einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursacht. (Urteil 4A_84/2021 vom 2.2.2022) (aeg/sda)