«Man kann von den Arbeitgebern oder von der Wirtschaft nicht verlangen, dass sie Existenzsicherung betreiben. Irgendwo hört es auf.» Diese Aussage machte Roland A. Müller bei einer Anhörung vor der Wirtschaftskommission des Nationalrats, wie der Blick unter Berufung auf vorliegende Protokolle berichtet.
Er doppelte demzufolge nach:
Der Grund für seine Ansicht liegt bei den Unternehmenssteuern – mit diesen finanzierten Firmen ja bereits die soziale Sicherheit. Ergo sollte der Staat seiner Meinung nach einspringen, wenn jemand nicht genug Geld zum Leben von seinem Arbeitgeber erhält.
Diese Ansicht sorgt für Empörung bei linken Politikerinnen und Politikern. SP-Aushängeschild Jacqueline Badran hält die Aussage Müllers für lächerlich. «Die Gewinne privat, die Kosten dem Staat», so Badran gegenüber dem «Blick» und fügt an, Müller sehe Arbeitgeber als «gnädige Herren mit milden Gaben».
Wenn Arbeitgeber zu tiefe Löhne zum Leben an ihre Mitarbeitenden zahlten, stecke dahinter ein anderes Problem:
Zu den umstrittenen Aussagen des Arbeitgeber-Direktors kam es im Rahmen der Debatte über kantonale Mindestlöhne. Die Frage ist, ob der Bund solche kippen darf. Die Wirtschaftsverbände und die Bürgerlichen sind grundsätzlich dafür – zum Beispiel, wenn in einer Branche ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit tieferen Löhnen vereinbart wird.
Gegenüber dem «Blick» relativiert Arbeitgeber-Chef Müller seine Aussagen. Natürlich sei das Ziel, dass Arbeitnehmende vom eigenen Lohn leben könnten, das sei unbestritten. Es gebe allerdings einige Branchen, in denen existenzsichernde Löhne nicht möglich seien, weil die Unternehmen zu wenig erwirtschaften würden. Zu hohe Mindestlöhne würden dafür sorgen, dass diese Jobs ganz verschwinden würden.
Er gibt sich zudem überzeugt:
Für die Arbeitgeberseite ist klar, dass kantonale Mindestlohnbeschlüsse, auf die der Bund nicht einwirken kann, einen Flickenteppich zur Folge hätten und damit «das ganze Gefüge in Gefahr bringen» würden, wie Müller es formuliert. Klar ist aber auch, dass die Branchenverbände mehr Einfluss auf die Höhe der Mindestlöhne haben, wenn sie selbst via GAV darüber verhandeln können – anstatt sich ohne direkte Verhandlungsoption möglichen kantonalen Volksentscheiden beugen zu müssen.
(con)
Eine 100%-Anstellung, die nicht zum Leben reicht, ist hingegen die Ausnutzung einer Notlage – und das ist gesetzlich verboten. Also, lieber Herr Müller: Befürworten Sie damit tatsächlich, dass sich Unternehmen illegal verhalten?
Ich habe selten so was lächerliches gelesen wie diese beiden Aussagen.
(Ausser natürlich von der Präsidialen Orange)
Man muss sich nicht wundern, dass so viele Arbeitnehmende mittlerweile nur noch Dienst nach Vorschrift machen und komplett demotiviert sind.