Wer hat noch nichts? Wer braucht noch was? Die Festspiele für den Schweizerischen Bauernverband gehen nahtlos weiter. Nachdem der Nationalrat in der Frühlingssession die Initiative für mehr Ernährungssicherheit, die faktisch mehr Subventionen verlangt, durchgewunken hat, gibt es nun ein Millionen-Geschenk für jene Bauern, deren Land in der Nähe gefragter städtischer Agglomerationen liegt.
Konkret: Auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland müssen diese Bauern künftig keine Bundessteuer mehr bezahlen. Beim Bund und bei der AHV führt das zu geschätzten Ausfällen von 400 Millionen Franken pro Jahr.
Der Nationalrat stellte sich mit 100 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen hinter die Bauernlobby. SVP, BDP und CVP stimmten praktisch geschlossen für die Bauern. Dazu kamen ein paar freisinnige Landwirte und Bauernfunktionäre. SP, Grüne, die Mehrheit der FDP sowie die Grünliberalen kämpften auf verlorenem Posten. Zu den Verlierern gehört auch der Bundesrat. Dieser empfahl dem Parlament vor Jahresfrist, nicht auf eine entsprechende Motion einzutreten.
Finanzminister Ueli Maurer (SVP) wiederholte die Position der Landesregierung und warnte vor einer künftigen Ungleichbehandlung zwischen Landwirten und Gewerbetreibenden. Auch stützte er die Argumentation der Kritiker, wonach ein Verzicht auf die fiskalische Abschöpfung der Grundstücksgewinne den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ritze.
Er stiess damit bei einer Mehrheit aber ebenso wenig auf Gehör wie Kathrin Bertschy. Das Halten und Verkaufen von Bauland sei keine schützenswerte oder subventionswürdige Tätigkeit, sagte die Berner Grünliberale.
Mit diesem Millionengeschenk werde weder die Produktivität gesteigert noch die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. «Faktisch muss nun ein Baulandbauer seinen Lottosechser nicht mehr versteuern», so Bertschy. Der Zürcher Freisinnige Beat Walti warnte vergeblich vor einem negativen Anreiz, Kulturland zu verscherbeln, wenn Gewinne steuerfrei blieben.
Der Hintergrund der Diskussion: Bis 2011 waren Grundstücksgewinne für Landwirte beim Bund steuerfrei. Das Bundesgericht hielt diese Praxis jedoch für verfassungswidrig und begrenzte das Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Seither sind die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens von Landwirtschaftsbetrieben voll steuerbar.
Diese Praxisänderung durch das Bundesgericht sei zu korrigieren, argumentierten nun die Bauernvertreter. Das Bundesgericht habe eine Ungleichbehandlung geschaffen zwischen Bauern und privaten Grundbesitzern, weil für sie unterschiedliche Steuersätze gälten, sagte Olivier Feller (FDP, VD). Und der Luzerner CVP-Nationalrat Leo Müller sagte: «In einigen Fällen müssen Bauern mehr als 50 Prozent des Gewinns abliefern. Das ist eine konfiskatorische Steuerpolitik.»
Der Nationalrat machte den betroffenen Bauern gleich noch ein zweites Geschenk. Die beschlossene Praxisänderung erhält rückwirkenden Charakter. Vereinfacht ausgedrückt: Wer seit 2011 eine Rechnung für Grundstücksgewinne bekommen und diese noch nicht bezahlt hat, muss sie künftig nicht mehr bezahlen. Bedenken, wonach Rückwirkungsklauseln in der Rechtsprechung nichts zu suchen haben, wurden vom Tisch gewischt.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Dieser hatte die ursprüngliche Motion zur Wiedereinführung des Steuerprivilegs für die Bauern ebenfalls angenommen. Seine Finanzkommission lehnt die nun diskutierte Gesetzesänderung jedoch mit grosser Mehrheit ab. Der Grund: Die Steuerausfälle seien zu hoch.