Erneut sorgt ein Datenleck für Furore: Die «Pandora Papers» zeigen, wie hochrangige Persönlichkeiten Vermögenswerte mit Hilfe von Finanzdienstleistern und Briefkastenfirmen versteckt haben. Darunter befinden sich illustre Namen wie der jordanische König Abdullah, der frühere britische Premierminister Tony Blair oder der russische Präsident Wladimir Putin.
Die Unterlagen wurden einem internationalen Journalistennetzwerk zugespielt, an dem in der Schweiz die Tamedia-Redaktion beteiligt ist. Bei den «Pandora Papers» handle es sich um das «bislang grösste Datenleck zu Geschäften in Steueroasen». Als Drehscheibe ist auch die Schweiz involviert.
«Schweizer Anwälte, Treuhänder und Beraterinnen spielen in der Offshore-Industrie eine zentrale Rolle», schreiben die Tamedia-Zeitungen. Wer tiefer ins Datenleck eintauche, verstehe den Grund für ihre Beliebtheit: «Sie sind auch nach dem Fall des Bankgeheimnisses und nach den Panama Papers für viele schlicht die Diskretesten der Welt.»
Nach dem Willen der Politik soll dies so bleiben. Bei der im März verabschiedeten Revision des Geldwäschereigesetzes wurden Anwälte und andere Berater ausgeklammert. Das erstaunt laut CH Media wenig: «Im Kampf gegen die Geldwäscherei leistet sich die Schweiz seit Jahrzehnten einen gefährlichen Minimalismus.»
Geldwäscherei galt in der Schweiz lange als eine Art Kavaliersdelikt. Davon profitierten kriminelle Organisationen, die unter dem Schutz des Bankgeheimnisses schmutziges Geld «waschen» konnten. Nachdem in den 1980er Jahren diverse Skandale aufgeflogen waren, beschloss das Parlament 1990 erstmals eine Geldwäscherei-Strafnorm.
Ein eigentliches Geldwäschereigesetz existiert seit 1997. Die Zahl der Verdachtsmeldungen aber blieb lange überschaubar. Auf Druck der Finanzmarktaufsicht Finma kam es seit 2015 zu einer markanten Zunahme. Zusätzlich ins Zwielicht geriet die Schweiz vor fünf Jahren durch die «Panama Papers», das erste grosse Datenleck zum Thema Briefkastenfirmen.
Schon damals zeigte sich, dass Schweizer Finanzintermediäre tief in das Geschäft mit der Steueroase in Zentralamerika verstrickt waren. Die von der G7 geschaffene Financial Action Task Force (FATF), die sich dem Kampf gegen Geldwäscherei widmet, stellte der Schweiz in ihrem letzten Länderbericht 2016 ein durchwachsenes Zeugnis aus.
Der Bundesrat reagierte mit einer Gesetzesrevision. Er wollte neu auch Anwälte, Treuhänder und andere Berater der Sorgfaltspflicht unterstellen. Zuvor galt dies nur, wenn sie direkt Kundengelder verwalteten. Die Gründung einer Briefkastenfirma genügte nicht. Genau dies hatte die FATF moniert, doch die betroffene Branche liess sich nicht beeindrucken.
Im Parlament begann das grosse Lobbyieren, mit durchschlagendem Erfolg. In der ersten Beratung im März 2020 weigerte sich der Nationalrat, auf die Gesetzesrevision auch nur einzutreten. Finanzminister Ueli Maurer (SVP) warnte vergeblich, das Parlament setze «das Image des Schweizer Finanzplatzes aufs Spiel», nur um die Anwälte zu schützen.
Der drohende Imageschaden schreckte die Bankiervereinigung und Economiesuisse auf, die sich für die Revision ausgesprochen hatten. Der Ständerat trat deshalb auf die Vorlage ein, doch er strich die Beraterklausel aus dem Gesetz. Zuvor war laut den Tamedia-Zeitungen auch das Finanzdepartement auf diese Linie umgeschwenkt.
Wohl kaum, denn der Ständerat schwächte das Geldwäschereigesetz in einem zentralen Punkt erheblich ab. Bislang genügte für eine Meldung ein blosser Verdacht, dass Gelder aus krimineller Herkunft stammen könnten. Nun mussten die Banken «einen konkreten Hinweis oder mehrere konkrete Anhaltspunkte» haben und dafür «zusätzliche Abklärungen» treffen.
Die Finma war entsetzt. «Das Risiko besteht, dass Finanzintermediäre künftig selbst krasse Fälle nicht mehr melden müssten», sagte Sprecher Tobias Lux der «Handelszeitung». Das schwäche die Glaubwürdigkeit des Geldwäschereidispositivs und liefere Kritikern «einen regelrechten Steilpass». Die Schweizer Bestimmungen wären «international ein Ausreisser».
Das Parlament liess sich nicht beirren. Es verabschiedete die Gesetzesrevision im März ohne Beraterklausel und mit der erhöhten Meldeschwelle. Die Bürgerlichen unter Führung der SVP hätten sie wohl am liebsten scheitern lassen, doch sie folgten der Vorgabe der Bankiervereinigung: «Lieber eine abgespeckte Reform als gar keine.»
Der renommierte Geldwäscherei-Experte Daniel Thelesklaf zog gegenüber CH Media ein resigniertes Fazit: «Bei uns geht es in der Geldwäschereibekämpfung primär darum, den Finanzplatz vor rufschädigenden Skandalen zu bewahren. Dabei sollten wir die Finanzkriminalität aus eigenem Interesse für das bekämpfen, was sie tut.»
Deshalb ist die Schweiz auch nicht aus dem Schneider. Der Druck dürfte nicht nur wegen den «Pandora Papers» weiter zunehmen. So will die Europäische Union den Kampf gegen Geldwäscherei verschärfen. Ins Visier nimmt sie unter anderem Bargeldtransaktionen, auch Kryptowährungen sollen künftig durch das Geldwäschereigesetz erfasst werden.
Beides betrifft die Schweiz sehr direkt (Stichwort Crypto Valley). Und der nächste Länderbericht der FATF zur Schweiz soll 2022 erscheinen. Finanzminister Ueli Maurer macht sich keine Illusionen, wie er im März im Parlament erklärte: «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir werden Ihnen bald die nächste Revision unterbreiten mit neuen Lösungen.»
Im Grunde ist die Schweiz ein Hafen für die Finanzpiraterie und die Piraten wissen, dass sie ohne diese Hehler, Betrüger und Rechtsverdreher nie so viel Geld stehlen könnten.
Es braucht wohl echt den Druck aus dem Ausland um sich in dieser Frage zu bewegen. Zuviel Geld kann damit leider einfach verdient werden.