Mitglieder von National- und Ständerat sollen in Zukunft nicht nur ihren Beruf, sondern auch den Arbeitgeber und die Funktion angeben müssen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) hat sich für diese kleine Änderung ausgesprochen.
Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hiess sie eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Schwesterkommission des Nationalrates kann nun eine Ergänzung der Offenlegungsbestimmungen ausarbeiten.
Mit der neuen Regelung sollen nichtssagende Angaben wie «Berater» oder «Geschäftsführerin» vermieden werden, wie die Ständeratskommission festhält. Das sei ein kleiner, aber sinnvoller Schritt in Richtung Transparenz. Die Wählerinnen und Wähler könnten sich so ein genaueres Bild machen.
Nichts wissen will die SPK von einer neuen Regulierung für Lobbyisten. Mit Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Verena Diener (GLP/ZH) sprach sie sich gegen eine parlamentarische Initiative von Ständerat Didier Berberat (SP/NE). Er forderte, dass sich Lobbyisten akkreditieren lassen müssen, wenn sie Zutritt zum Bundeshaus wollen.
Es handelt sich nicht um den ersten Versuch, neue Regeln für Lobbyisten zu erlassen. Zuletzt ist ein Vorstoss von Andrea Caroni (FDP/AR) gescheitert. Auch er hatte ein Akkreditierungssystem vorgeschlagen.
Heute kann jedes Parlamentsmitglied zwei Zugangspässe für das Bundeshaus vergeben. Diese Badges gehen auch an Vertreter von Unternehmen und Verbänden, die so im Bundeshaus für ihre Anliegen werben können. Die SPK möchte es dabei belassen. Von einer Akkreditierung sei nur ein geringer Gewinn an Transparenz zu erwarten, argumentieren die Gegner. Die Anwesenheit von Lobbyisten im Bundeshaus stelle nur einen kleinen Teil der Lobbytätigkeit dar. (lhr/sda)