Der Stromverbrauch des CERN ist gigantisch. 1,3 TWh (Terawattstunden) verschlingen die insgesamt acht Teilchenbeschleuniger und die weiteren Betriebe pro Jahr. Mit derselben Energie könnte man 290’000 4-Personen-Haushalte (4500 kWh pro Jahr) versorgen – also über eine Million Menschen. Der Kanton Genf benötigt knapp doppelt so viel Strom (2,7 TWh), die gesamte Schweiz kam 2021 auf einen Verbrauch von 58,1 TWh.
Der Teilchenbeschleuniger, der sich sowohl auf Schweizer als auch auf französischem Boden befindet, benötigt also gut zwei Prozent des Schweizer Stromverbrauchs. In der aktuellen Lage liegt die Idee auf der Hand, den Stromfresser zur Not stillzulegen.
Wie CERN-Mediensprecherin Anais Rassat watson in einem E-Mail bestätigt, bereiten die CERN-Verantwortlichen einen Massnahmenplan vor, um im Notfall Strom zu sparen. Dieser beinhaltet unter anderem die Abschaltung einiger der Teilchenbeschleuniger. Auch der grösste und bedeutendste, der Large Hadron Collider, könnte davon betroffen sein.
Die grösste Forschungseinrichtung der Welt kann aber nicht autonom über solche Pläne entscheiden: «Wir erhalten Geld, um Wissenschaft zu betreiben. Wenn wir das nun freiwillig unterbrechen, um Strom zu sparen, müssen wir sicher sein, dass die beteiligten Länder das gutheissen», erklärt Serge Claudet, Leiter des Energiemanagements des CERN, gegenüber dem Wall Street Journal. Das Budget des CERN wird von 23 Staaten getragen, darunter auch von der Schweiz. Deutschland, Grossbritannien, Frankreich und Italien sind (in der Reihenfolge) die wichtigsten Geldgeber. Die Betriebskosten beliefen sich 2021 auf 1,366 Milliarden Franken.
Ob auch Schweizer Haushalte von einem möglichen Abschalten des CERN profitieren könnten, ist indes fraglich. Die Europäische Organisation für Kernforschung bezieht sämtlichen Strom über das französische Stromnetz und den staatlichen Anbieter EDF SA (Électricité de France SA). Es handelt sich dabei um den zweitgrössten Stromerzeuger der Welt. Im Gegensatz zu Verträgen anderer Grossabnehmer beinhaltet derjenige des CERN keine Drosselungsklausel. Solche Klauseln verpflichten Strombezüger, im Notfall, zu Spitzenzeiten oder auf Anordnung den Stromkonsum zu drosseln. Die Sparmassnahmen des CERN wären also komplett freiwillig.