Das Angebot und die Verfügbarkeit von verschiedenen Tests entwickelt sich laufend. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss den einzelnen Produkten eine Zulassung erteilen. Die folgende Übersicht stammt von der Website des BAG:
Vorsicht trotz negativem Resultat: Ein negatives Testresultat schliesst eine Infektion mit dem Coronavirus nicht vollständig aus und ist immer eine Momentaufnahme. Deshalb ist es wichtig, die Hygiene- und Verhaltensregeln trotzdem zu beachten.
Der PCR-Test kommt seit Beginn der Pandemie auch in der Schweiz zum Einsatz. Er ist der Standardtest für Personen mit Symptomen. Die Probe wird als Nasen-Rachen-Abstrich oder Rachen-Abstrich entnommen. In einigen Institutionen wird die Probe via Speichel entnommen, was gemäss neusten Erkenntnissen gleich zuverlässig ist, schreibt das BAG. Der Abstrich wird in Arztpraxen, Spitälern und Testzentren durchgeführt.
Die Analyse erfolgt im Labor. Bei einer frischen Infektion sind im Nasen-Rachen-Abstrich sowohl das Erbgut des Virus als auch vollständige Viruspartikel enthalten. Das virale Erbgut (RNA) wird durch einen empfindlichen molekularen Test, die Realtime-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) nachgewiesen. In der Regel liegt das Resultat nach 24 bis 48 Stunden vor.
Der gepoolte PCR-Test kommt vor allem in Unternehmen, an Schulen oder anderen Institutionen wie Altersheimen regelmässig zum Einsatz. Der Bund übernimmt die Kosten für diese regelmässigen Spucktests. Beim gepoolten PCR-Test werden die Speichelproben von mehreren Personen zu einer Mischprobe vereint und vom Labor analysiert. Dies insbesondere, um die Kapazität zu erhöhen und die knappen Ressourcen der Labore zu schonen.
Fällt das Resultat einer Mischprobe (des «Pools») positiv aus, müssen die Personen im Nachhinein noch einzeln getestet werden. Um herauszufinden, welche Person infiziert ist, sollten alle Personen des Pools einen PCR-Test machen.
Der Antigen-Schnelltest erfolgt über einen Nasen-Rachen-Abstrich, Speichelproben sind nicht möglich. Dieser Schnelltest liefert ein Ergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Er ist weniger empfindlich und liefert ein weniger verlässliches Resultat als ein PCR-Test, ist laut BAG dennoch zuverlässig. Mit dem Antigen-Schnelltest können Eiweissbestandteile der Viruspartikel, sogenannte Antigene, nachgewiesen werden.
Neben den Antigen-Schnelltests werden in Zukunft weitere Arten von Schnelltests auf den Markt kommen. Der Bundesrat hat dafür im Dezember ein Prüfverfahren definiert, es soll die hohe Qualität dieser Test sicherstellen.
Schnelltests müssen eine «unabhängige Validierung» aufweisen. Sie müssen in einem anerkannten Labor mit den Resultaten eines PCR-Tests verglichen werden. Dabei muss der Schnelltest eine Sensitivität von mindestens 85 Prozent und eine Spezifität von mindestens 99 Prozent erreichen:
Sensitivität: ist die Zuverlässigkeit, mit der ein Test das Vorhandensein der Krankheit oder des Erregers nachweist. 100 Prozent bedeutet, dass alle wirklich Infizierten erkannt worden sind. 99 Prozent heisst, dass von 100 Proben 99 richtig positiv und eine falsch negativ (die Krankheit wurde nicht erkannt) ist. Eine hohe Sensitivität heisst, dass ein positives Testergebnis die Infektion zuverlässig nachweist. Ist der Schnelltest positiv, empfiehlt sich ein PCR-Test, der eine präzisere Sensitivität aufweist.
Spezifität: Eine hohe Spezifität heisst, dass ein negativ Getesteter davon ausgehen kann, nicht krank oder infektiös zu sein. Sie meint die Zuverlässigkeit, mit der ein Test Gesunde erkennt. Liegt die Spezifität bei 99 Prozent, wurden von 100 Proben 99 korrekt negativ erkannt und eine ist falsch positiv (es wird also eine Krankheit oder ein Erreger anzeigt, obwohl nicht vorhanden).
Auch Personen ohne Fachkenntnisse sind in der Lage, diesen Test durchzuführen: Die Proben kann man eigenhändig entnehmen und das Resultat danach direkt ablesen. Wenn der Selbsttest positiv ausfällt, muss ein PCR-Test durch eine Fachperson erfolgen. Dieser Test ist dann ebenfalls gratis. Ein positives Resultat muss die Fachperson den Behörden melden und die Testperson muss sich in Quarantäne begeben. Derzeit sind in der Schweiz noch keine Antigen-Selbsttest zugelassen. Sobald die Validierung (siehe vorheriger Punkt) abgeschlossen ist, können die Selbsttests bei Apotheken kostenlos bezogen werden.
Martine Ruggli, Präsidentin des Schweizerischen Apothekerverbands Pharmasuisse demonstriert im Video, wie die Selbsttests funktionieren:
Die gewöhnlichen Antigen-Schnelltests sind keine Selbsttests. Schnelltests führt das Fachpersonal durch, zum Beispiel in Apotheken. Einen Selbsttest kann jede und jeder zu Hause durchführen, eine Analyse im Labor braucht es nicht.
Die Selbsttests sind gemäss BAG ab Mittwoch, 7. April, verfügbar. Dann kann jede Person in der Schweiz pro Monat fünf Tests kostenlos in einer Apotheke beziehen. Dabei muss man eine Krankenkassen-Karte vorweisen. Holt sich jemand mehr als fünf Tests, so werden der Person die Kosten via Krankenkasse verrechnet.
Der Bundesrat warnt: Jedes Testresultat sei nur eine Momentaufnahme. Weiter dürfe ein negativer Test nicht zu falscher Sicherheit und unvernünftigem Verhalten führen. Ausserdem sind Selbsttests deutlich weniger verlässlich als PCR-Tests.
Durch den serologischen Test lassen sich Antikörper, etwa gegen das Coronavirus, im Blut nachweisen. Antikörper weisen darauf hin, dass die getestete Person Kontakt mit dem Virus hatte. Allerdings ist es möglich, dass diese Tests Antikörper anzeigen, obwohl keine vorhanden sind. Die getesteten Personen wiegen sich dann in falscher Sicherheit. Deshalb empfiehlt das BAG diesen Test zurzeit nicht. Weiter ist unklar, ob entwickelte Antikörper vor einer erneuten Infektion schützen.
Der Bund übernimmt seit dem 15. März 2021 alle Kosten von Schnelltests, die unabhängig von Symptomen und auf Eigeninitiative durchgeführt werden. Bisher wurden die Kosten nur übernommen, wenn jemand Symptome hatte. Empfohlen werden Schnelltests zum Beispiel, wenn man einen Besuch im Spital oder Altersheim plant. Falls der Schnelltest positiv ausfällt, empfiehlt das BAG, zusätzlich einen PCR-Test machen zu lassen. Denn sind keine Symptome vorhanden, besteht die Möglichkeit trotz positivem Resultat des Schnelltests nicht infiziert zu sein.
Der Staat übernimmt auch die Kosten für PCR-Tests, wenn man sich etwa aufgrund von Symptomen, einer Meldung der Swiss-Covid-App oder auf behördliche sowie ärztliche Anweisung testen lässt. Weiterhin kostenpflichtig sind PCR-Tests, wenn ein negatives Testresultat für eine Reise benötigt wird. (aargauerzeitung.ch)