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Präventive Wolfsabschüsse sind bis Januar wieder möglich

Präventive Wolfsabschüsse sind bis Januar wieder möglich

01.09.2025, 14:4201.09.2025, 15:24

Sieben Kantone wollen in diesem Jahr präventiv Wölfe abschiessen. Ab dem heutigen 1. September können die Kantone unter definierten Bedingungen präventive Wolfsabschüsse wieder bewilligen lassen.

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Insgesamt sind 30 Wolfsrudel von den Gesuchen betroffen.Bild: imgur

Die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin, Schwyz und St. Gallen haben entsprechende Gesuch eingereicht, wie aus einem vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) veröffentlichten Faktenblatt hervorgeht.

Insgesamt betreffen die Gesuche über 30 Rudel. Drei davon, eines im Kanton Waadt und zwei im Wallis, sollen vollständig eliminiert werden. Bei den restlichen Rudeln wollen die Kantone zwei Drittel der im Jahr 2025 geborenen Jungtiere abschiessen.

Zehn Gesuche bereits gutgeheissen

Das Bafu prüft nun diese Gesuche; danach stimmt es ihnen zu oder lehnt sie ab. Bei Zustimmung können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen. Die Rechtsgrundlagen für präventive Abschüsse sind Teil des revidierten Jagdgesetzes.

Für zehn Rudel hat das Bafu die Gesuche bereits gutgeheissen. Die weiteren Gesuche sind noch hängig. Bei 14 Rudeln fehlen nach Angaben des Bafu zudem Nachweise dafür, dass sich die Rudel tatsächlich fortgepflanzt haben.

Die meisten Gesuche aus Graubünden

Die meisten Gesuche stammen aus dem Kanton Graubünden. Insgesamt hat der Kanton für 17 Rudel entsprechende Anträge eingereicht, eines davon gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen. Für die Bündner Rudel Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Älpetli, Seta und Stagias wurden die Gesuche bereits gutgeheissen.

An zweiter Stelle steht der Kanton Tessin mit Gesuchen für sechs Rudel. Für die Rudel Madom und Bedretto wurde der Abschuss von zwei Dritteln der Jungtiere bereits bewilligt.

Der Kanton Wallis möchte bei fünf Rudeln eingreifen. Die Kantone St. Gallen und Waadt haben jeweils für zwei Rudel Gesuche gestellt, und der Kanton Schwyz hat für ein Rudel ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Das Gesuch für den Abschuss von zwei Dritteln der Jungtiere des Schwyzer Rudels Chöpfenberg wurde bereits bewilligt.

Bisher 130 Wölfe proaktiv abgeschossen

Die eidgenössischen Räte beschlossen im Dezember 2022, das Jagdgesetz zu lockern und die präventive Regulierung des Wolfsbestands einzuführen. Die erste Regulierungsphase dauerte von Dezember 2023 bis Ende Januar 2024.

In einer im Mai veröffentlichten Auswertung der bisherigen zwei Phasen der präventiven Wolfsabschüsse kam das Bafu zum Schluss, dass damit das schnelle Wachstum des Wolfsbestands in der Schweiz gebremst werden konnte.

Von Anfang September 2024 bis Ende Januar dieses Jahres hatten die Kantone zum zweiten Mal Gelegenheit, Wölfe abschiessen zu lassen, bevor sie Schäden anrichten.

2023/2024 stimmte das Bafu dem Bericht zufolge dem Abschuss von insgesamt rund hundert Wölfen zu. Die Kantone erlegten bis Ende März 2024 55 Wölfe - 38 präventiv und 17 reaktiv. Mit reaktiven Abschüssen sind Tiere gemeint, die vor dem Abschuss Schaden angerichtet hatten.

Für die Zeit von September 2024 bis Ende Januar 2025 bewilligte das Bafu den Abschuss von 125 Wölfen. Tatsächlich wurden 92 Wölfe präventiv abgeschossen und kein einziger reaktiv. (sda)

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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Yorick
01.09.2025 15:11registriert Juni 2023
Wie schön, dass das Volk genau das in der Abstimmung zum Jagdgesetz abgelehnt hat.

Demokratie nach Röstis Vorstellung halt.
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_Momo_
01.09.2025 15:04registriert August 2025
Am 27.09.2020 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz abgelehnt. Somit SOLLTE der Wolfsschutz in der Schweiz nicht gelockert werden.

Was interessiert unsere Obrigkeit schon die Stimme des Souveränes, es ist echt eine Frechheit!
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Oigen aka Trudi aka Kevin
01.09.2025 15:31registriert August 2018
Ernstgemeinte Frage: Wie ist das möglich?
"Ab dem heutigen 1. September können die Kantone unter definierten Bedingungen präventive Wolfsabschüsse wieder bewilligen lassen."
vs:
Art. 79 Abs. 2–5 (neu)

2 Die Grossraubtiere Bär, Wolf und Luchs sind aufgrund ihrer biologischen und regulierenden Rolle auf dem gesamten Gebiet der Schweiz geschützt. Sie dürfen nicht getötet werden.
...
5 Mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 5000 Franken wird bestraft, wer gegen das Verbot nach Absatz 2 verstösst.

Also muss Röschti in den Bau?
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