Schweiz
Zürich

Apfelsaft als Balsamico ausgegeben: Anzeige gegen Hersteller

Apfelsaft als Balsamico ausgegeben: Firma wegen mutmasslichem Schwindel angezeigt

20.04.2026, 12:0020.04.2026, 12:01

Der Kanton Zürich hat auf Geheiss des Bundesstrafgerichts eine Strafanzeige zu einem mutmasslichen Balsamico-Schwindel übernehmen müssen. Der Anzeiger wirft zwei Vertretern eines Balsamico-Herstellers Betrug vor.

So funktionierte das System

Kunden können bei der Balsamico-Firma ein ganzes Fass mit hochwertigem Balsamico kaufen und für fünf Jahre in einem Stollen lagern lassen. Danach besteht die Möglichkeit, das Barrique zu beziehen, es weiter lagern zu lassen oder es zu verkaufen. Dies geht aus einem am Montag publizierten Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.

Ein Fass kostete jeweils rund 12'000 Franken und konnte nach fünf Jahren für rund 30'000 Franken zum Verkauf angeboten werden. Eine Firma und ihr Inhaber, für die ein Anwalt die Anzeige eingereicht hat, sollen in den Jahren 2019 bis 2020 rund 8,4 Millionen Franken in solche Balsamico-Fässer investiert haben.

Proben decken Unregelmässigkeit auf

Als der Firmeninhaber und ein weiterer Kunde Ende 2024 angemeldet Proben aus ihren Fässern entnehmen liessen, waren diese dünnflüssig. Bei einer davon handelte es sich um Apfelsaft, wie aus dem Gerichtsentscheid hervor geht. Es bestehe der Verdacht, dass in den Fässern im Stollen Apfelsaft sei. Wenn Investoren ihre gekauften Fässer abholen würden, werde mutmasslich Balsamico aus Kanistern in neue Fässer abgefüllt.

Traditional acetaia where it is aged balsamic vinegar of Modena. IGP. ABM. Magreta. Emilia Romagna. Italy. Europe. (Photo by: Max Cavallari/REDA/Universal Images Group via Getty Images)
Eine Probeentnahme brachte den mutmasslichen Schwindel ans Licht. (Symbolbild)Bild: Universal Images Group Editorial

Zuständigkeit geklärt

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat sich nicht inhaltlich mit der Anzeige auseinandergesetzt. Sie musste darüber entscheiden, welcher Kanton den Fall übernehmen muss, weil sich die Kantone Zug und Zürich nicht darüber einigen konnten. Der Ball liegt nun bei Zürich.

(Beschluss BG.2025.59 vom 17.11.2025)

(sda)

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