Das Zürcher Bezirksgericht schickt den ehemaligen Geschäftsführer eines Wädenswiler Altersheims ins Gefängnis: Der 60-jährige Schweizer ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon muss er ein halbes Jahr absitzen, die restlichen 30 Monate wurden als Bewährungsstrafe verhängt.
Der ehemalige Geschäftsführer hatte über einen Zeitraum von zwölf Jahren insgesamt 2.2 Millionen Franken aus der Kasse des Alterheims und von einer Familienausgleichskasse für sich selber abgezweigt.
Mit dem Geld bezahlte er unter anderem sexuelle Dienstleistungen, Besuche in Saunaclubs, teure Kleider, Weine, dazu Häppchen aus dem Globus sowie eine Ferienwohnung in Spanien. Der Beschuldigte ist gemäss eigenen Angaben heute in Therapie wegen Sex- und Kaufsucht.
Neben den 2.2 Millionen Franken, die er der Ausgleichskasse und dem Altersheim schuldet, hat er auch noch Kredit- und Steuerschulden in der Höhe von insgesamt einer Million Franken. Aktuell zahlt er 500 Franken pro Monat an die Ausgleichskasse zurück. Die Rückzahlraten für das Altersheim wurden noch nicht bestimmt.
(yam/sda)