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Zürich

Bezirksgericht Winterthur verurteilt Kusnthistoriker zu 39 Monaten

Kunsthistoriker zu 39 Monaten verurteilt – weil er ihm anvertraute Werke verkaufte

12.06.2019, 13:58
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Das Bezirksgericht Winterthur.Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Mittwoch einen 51-jährigen Kunsthistoriker und Juristen wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten verurteilt. Der Mann hatte ihm anvertraute Kunstwerke auf eigene Rechnung verkauft.

Während des Vollzugs hat der Mann eine ambulante Therapie zu absolvieren. Der psychiatrische Gutachter hatte eine bipolare Störung diagnostiziert. Bei dem Mann wechselten sich manische und depressive Phasen ab. Der Experte hatte eine leichte Schuldunfähigkeit attestiert.

Der Verteidiger hatte erfolglos einen Freispruch wegen völliger Schuldunfähigkeit geltend gemacht. Die Handlungen seines Klienten seien eine Folge seiner Krankheit und der damit verbundenen Allmachtsgefühle gewesen.

Das Gericht folgte jedoch dem Gutachter. Es sei nicht anzunehmen, dass die manische Phase über acht Jahre angehalten habe, sagte die Vorsitzende. Sonst hätte der Mann nicht ein normales Leben führen können, wie er dies tat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anklage und Verteidigung wollen vor einem Entscheid über einen allfälligen Weiterzug die schriftliche Urteilsbegründung studieren. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Freiheitsstrafe verlangt.

Laut dem Verteidiger ist die Höhe der Strafe «einfach zu hoch». Er könne sich vorstellen, dass das Urteil in Teilen weitergezogen werde. Zuerst müsse er sich aber mit seinem Klienten besprechen. Dieser war aus gesundheitlichen Gründen der Verhandlung ferngeblieben.

Beschuldigt war der geständige Deutsche zudem der ordnungswidrigen Führung von Geschäftsbüchern - er hatte in seiner Firma keine Buchhaltung geführt. Dieses Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt.

Verkauft, statt gepflegt

Der Jurist und Kunsthistoriker war ab 2006 bei der AXA Winterthur angestellt, ab 2007 als Kunstkurator. Als solcher hatte er die Aufgabe, die Kunstsammlung zu inventarisieren, zu pflegen und wenn nötig das eine oder andere Werk für Restauration oder Reparatur ausser Haus zu geben.

Das Gleiche galt gegebenenfalls für Werke im Besitz von Kunden der Versicherung. Nicht befugt war der Beschuldigte, Werke zu verkaufen. Genau dies tat er jedoch, und zwar auf eigene Rechnung.

Der Staatsanwalt listete in der Anklageschrift 165 Werke teils namhafter Künstler auf. Den Erlös von insgesamt rund 1.1 Millionen Franken steckte der Beschuldigte in seine eigene Firma im Kunstbereich und in eine von ihm aufgezogene unrentable Kunstschreinerei.

Geschädigt wurden die AXA Versicherung, das Hilfswerk IKRK sowie mehrere Privatpersonen. Deren Schadenersatzforderungen verwies das Gericht auf den Zivilweg.

2016 wurde flog der illegale Kunsthandel auf. Ein Käufer hatte an einem im Internet ersteigerten Bild einen AXA-Aufkleber entdeckt und sich erkundigt, ob alles rechtens sei. Die AXA reichte Strafanzeige ein.

Vertrauensmissbrauch

Der Beschuldigte habe sich eines «sehr grossen Vertrauensmissbrauchs» gegenüber seiner Arbeitgeberin und von Kunden schuldig gemacht. Dieser werde nicht kleiner, auch wenn die Versicherung «ein leichtes Mitverschulden» treffe, hätten doch die Kontrollmechanismen nicht funktioniert. Diese wurden laut AXA im Nachhinein angepasst.

Das Gericht berücksichtigte für sein Urteil die Vielzahl der veruntreuten Objekte und den langen Zeitraum des Delinquierens. Der Beschuldigte habe vorsätzlich gehandelt mit dem Ziel, Geld zu erlangen. Dabei sei er auch nicht davor zurück geschreckt ein Hilfswerk sowie Personen, die ihm vertrauten, zu schädigen.

Zu Gunsten des Beschuldigten wertete das Gericht dessen schwere Kindheit, sein Geständnis und sein kooperatives Verhalten im Verfahren. Eine vollzugsbegleitende Therapie sei notwendig und angesichts der Rückfallgefahr auch angezeigt. Der Beschuldigte hat eine Behandlung bereits begonnen. (sda)

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