Verfahren nach Tod zweier Jugendlicher in Zollikerberg eingestellt
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod zweier Jugendlicher in Zollikerberg eingestellt. Ein 18-Jähriger, der damals die Polizei gerufen hatte, wurde aber wegen Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Zürichsee-Zeitung». Er nannte weder das Strafmass noch den genauen Grund für die Verurteilung des jungen Mannes, «aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und ihrer Angehörigen». Das Verfahren wurde mit einem Strafbefehl abgeschlossen.
15-Jährige sterben an Medikamenten-Überdosis
Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf eine relevante Fremdeinwirkung auf die Todesursache der beiden 15-Jährigen im Sommer 2020 fand.
Die beiden starben an Atemlähmung nach einer Medikamenten-Überdosis. Der 18-Jährige hatte die beiden leblos in einer Wohnung aufgefunden. Er wurde verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. (saw/sda)


