Schweiz
Zürich

Die Schweiz entzieht das Bürgerrecht nur in seltenen Fällen

ZUR EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG VOM 12. FEBRUAR 2017 ÜBER DIE ERLEICHTERTE EINBUERGERUNG VON PERSONEN DER DRITTEN AUSLAENDERGENERATION STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG – Ein Man ...
Der Schweizer Pass kann nur in seltenen Fällen entzogen werden.Bild: KEYSTONE

Messerangriff in Zürich: Die Schweiz entzieht das Bürgerrecht nur in seltenen Fällen

06.03.2024, 13:2406.03.2024, 14:58

Nach dem Messerangriff auf einen 50-jährigen Mann jüdisch-orthodoxen Glaubens in Zürich ist der Ruf nach der Ausbürgerung des 15-jährigen Täters aufgekommen. Ein Entzug der Schweizer Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich möglich, erfolgt aber nur selten.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seit 2018 fünf Entzugsentscheide erlassen, die alle gegen Personen gerichtet waren, die terroristische Akte unterstützt oder begangen hatten, wie es am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.

Drei dieser Personen haben das Schweizer Bürgerrecht dabei bereits rechtskräftig verloren. Zwei weitere wehren sich derzeit noch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den ausgesprochenen Entzug.

Zudem hatte das SEM zwischenzeitlich zwei weitere Verfahren geführt. Diese stellte es aber wieder ein, ohne einen Entzug zu verhängen.

Verfahren gegen IS-Reisende

Die Verfahren sind angesichts der Lage im Nahen Osten - insbesondere nach der Ausreise von Schweizer Doppelbürgern ins Herrschaftsgebiet des Islamischen Staats (IS) - erfolgt, wie das SEM auf Anfrage weiter festhält.

Weitere Verfahren schliesst es derzeit nicht aus: Es liefen derzeit gegen ein knappes Dutzend weitere Personen Strafverfahren. Und sobald rechtskräftige Urteile vorlägen, werde das SEM die Eröffnung weiterer Entzugsverfahren prüfen.

Die Voraussetzungen dafür sind im Bürgerrechtsgesetz und in der Bürgerrechtsverordnung geregelt: Das SEM kann mit Zustimmung des Heimatkantons einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft und das Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen, wenn dessen Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz in schwerwiegender Weise schadet.

Dies ist unter anderem bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schweren Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätigem Extremismus oder organisierter Kriminalität der Fall. Der Entzug des Bürgerrechts kann erst erfolgen, wenn ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Person muss dabei zwingend über eine zweite Staatsbürgerschaft verfügen; sie darf nicht staatenlos werden. (sda/cma)

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