An einer Pressekonferenz am Montagabend bestätigte der kantonale Sicherheitsdirektor und Regierungspräsident Mario Fehr (parteilos) die Echtheit des Bekennervideos, das seit Montag zirkulierte. In diesem Video schwört ein 15-jähriger Schweizer, der tunesische Wurzeln hat, dem IS seine Treue – allerdings nicht explizit, wie Terrorexperte Guido Steinberg gegenüber 20 Minuten erklärt:
Das zeige, dass man es eindeutig mit einem IS-Insider zu tun habe, so Steinberg weiter. Im Video identifiziert der 15-Jährige sich selbst als «Ahmed Al-Dhabbah», wobei es sich bei Al-Dhabbah um einen üblichen arabischen Nachnamen handelt, der wörtlich «der Schlachter» bedeutet.
Scheinbar einen Text ablesend, ruft der mutmassliche Attentäter im Video zum Mord an Juden, Christen sowie deren Unterstützern auf:
Weiter kündigt er im Video an, in einer Synagoge möglichst viele Juden töten und dann Jagd auf Ungläubige machen zu wollen. Dazu solle man zu Messern, Kanonen und Sprengkörpern greifen.
Wie Steinberg weiter erläutert, sei anhand des Videos davon auszugehen, dass der Teenie wohl vom Krieg in Gaza zur Tat motiviert worden sei. So sagt er etwa, dass es falsch sei, Juden nur in Palästina zu bekämpfen.
Noch ist unklar, ob der 15-Jährige alleine gehandelt hat. Dies sei zentraler Gegenstand der Ermittlungen, teilte die Zürcher Oberjugendanwaltschaft an der gestrigen Medienkonferenz zum Terroranschlag mit.
Steinberg kann sich gut vorstellen, dass der Täter Komplizen hatte:
Ebenfalls noch offen ist, wie der 15-Jährige radikalisiert wurde. Wie der Radikalisierungsexperte Thomas Kessler gegenüber Blick erklärte, geschehe das häufig über eine Gruppe mit gleichem Gedankengut oder über das Internet. Dort habe sich auch der Täter von Zürich inszeniert. Kessler fährt fort:
Sein Attentat zeigte Wirkung: In Telegram-Kanälen des IS wird der Jugendliche gefeiert, wie das Middle East Media Research Institute schreibt. Dort heisst es etwa:
Der Jugendliche befindet sich in Untersuchungshaft, wie die zuständige Zürcher Jugendstaatsanwaltschaft am Montagnachmittag mitteilte.
Mario Fehr fordert derweil harte Massnahmen gegen den Täter. Ihm solle das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden. Gegenüber der NZZ sagte er am Dienstagnachmittag:
Er erwarte, dass der Täter so hart wie möglich bestraft werde und von der Öffentlichkeit ferngehalten werde. Das soll aber nicht alles sein: Der Bund müsse ihm zudem das Schweizer Bürgerrecht entziehen.
Dass einer Person in der Schweiz das Bürgerrecht entzogen wird, ist selten. Möglich ist es aber. So etwa, wenn das Verhalten eines Bürgers oder einer Bürgerin für die Interessen oder das Ansehen der Schweiz «erheblich nachteilig» ist. Zudem muss die Person für die Durchführung dieser Massnahme zwingend eine Doppelbürgerschaft besitzen. Wie Fehr gegenüber der NZZ weiter sagt, sei diese Bedingung gegeben. Nach seinem Kenntnisstand besitze der Jugendliche eine tunesisch-schweizerische-Doppelbürgerschaft.