Zürcher Verwaltungsgericht weist Beschwerden zu Isabel Garcia ab
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen die so genannte Erwahrung von Isabel Garcia abgewiesen. Die frühere Zürcher GLP-Kantonsrätin wechselte kurz nach den Kantonsratswahlen zur FDP - und sorgte für damit für Ärger.
Das Verwaltungsgericht sieht im überraschenden Parteiwechsel der früheren GLP-Kantonsrätin keinen Grund, ihr das Amt zu entziehen. Es fehle an klaren Anhaltspunkten dafür, dass Garcia bereits vor ihrer Wiederwahl in den Zürcher Kantonsrat am 12. Februar 2023 den Entschluss für den Parteiwechsel gefasst habe, hält das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom Mittwoch fest.
Unzufriedenheit in der GLP
Das Verwaltungsgericht kommt deshalb zum Schluss, dass Garcia die Stimmberechtigten nicht irregeführt habe. Es glaubt der heutigen FDP-Kantonsrätin, die immer beteuert hatte, dass sie den Entscheid zum Parteiwechsel erst nach den Wahlen getroffen habe.
Garcia hatte in Befragungen angegeben, dass sie mit ihrer GLP-Zugehörigkeit schon länger unzufrieden gewesen sei. Während des Wahlkampfs habe sich dies noch verstärkt. In dieser intensiven Zeit habe sie jedoch einfach funktioniert und sich vorgenommen, «erst nach der Wahl eine Standortbestimmung vorzunehmen».
Nach der geglückten Wiederwahl sei bei ihr ein «Gefühl von Auswegslosigkeit und Beklemmung aufgekommen», zitierte das Gericht aus Befragungsprotokollen. Die Vorstellung, vier weitere Jahre bei der GLP zu sein, sei unerträglich gewesen. Drei oder vier Tage nach der Wahl habe sie sich zum Parteiwechsel entschieden und mit jemandem von der FDP Kontakt aufgenommen.
Bei ihrer neuen Partei war man gemäss eigenen Angaben überrascht. Den FDP-Vertreterinnen und -Vertretern war zwar durchaus zu Ohren gekommen, dass Garcia mit dem «Linksdrall» der Stadtzürcher GLP unzufrieden war. Der Parteiwechsel sei aber nicht vor den Wahlen beschlossen worden, betonten die vom Gericht befragten FDP-Vertreter.
Garcia: «Eine Genugtuung»
Garcia nahm das Urteil mit Freude zur Kenntnis. «Dieser Entscheid setzt der Kontroverse über meinen Einsitz im Kantonsrat ein Ende», wird sie in einer Mitteilung der FDP zitiert. Es sei eine Genugtuung, dass ihre Beweggründe für den Parteiwechsel anerkannt und die Vorwürfe zurückgewiesen worden seien.
Die FDP des Kantons Zürich nahm das Verwaltungsgerichtsurteil ebenfalls mit Genugtuung zur Kenntnis. Parteiwechsel würden zur Politik gehören. Das müsse ausgehalten werden.
Weniger erfreut reagierte die GLP. Man nehme das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis, teilte die Partei knapp mit. Es sei gut, dass der juristische Prozess nun einen Schritt weiter sei und die politischen Themen wieder in den Vordergrund rücken könnten.
Ob die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, darunter auch GLP-Mitglieder, das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, ist noch offen. Dafür haben sie nun 30 Tage Zeit.
Ganz einig waren sich die Mitglieder des Verwaltungsgerichtes bei ihrem Entscheid jedoch nicht. Eine Minderheit der Richter war der Ansicht, dass Garcia diesen einschneidenden Schritt sicher wohlüberlegt vor der Wahl getroffen habe. Sie habe sich mit der GLP zerstritten, aber ihre «einzige Einkommensquelle nicht verlieren wollen», heisst es in der Stellungnahme der Minderheit. (sda)


