Schweiz
Zürich

Junge Tat: Staatsanwaltschaft mit Strafbefehlen gegen 6 Mitglieder

Sie störten einen Gottesdienst – Strafbefehle gegen «Junge Tat»-Mitglieder

Die Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl hat in Strafuntersuchungen gegen Mitglieder der Gruppierung «Junge Tat» sechs Strafbefehle erlassen. Diese erfolgten im Zusammenhang mit Störaktionen im Zürcher Tanzhaus und während einem Pride-Gottesdienst.
30.09.2024, 10:3130.09.2024, 14:50

Die Strafuntersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl gegen sechs Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» haben eine Vielzahl von Delikten zutage gefördert. In der Periode zwischen Februar 2022 und April 2024 konnte den Beschuldigten die Teilnahme an einer oder mehreren Taten nachgewiesen werden, wie die Staatsanwaltschaft Zürich schreibt.

Hierbei handelt es sich auch um die Störaktionen vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus anlässlich einer Vorlesestunde von Drag Performers für Kinder sowie die Störung des Pride-Gottesdienstes vom 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich.

Junge Tat Juni 2022 LGBT Pride Gottesdienst gestört
Im Juni 2022 störten Mitglieder der «Jungen Tat» einen LGBTQ-Gottesdienst während der Pride in Zürich. (Archivbild)Bild: Zurich Pride

Je nachdem bei welchen Ereignissen die beschuldigten Personen mitgewirkt hatten, kamen verschiedene Straftatbestände zur Anwendung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche.

Die Beschuldigten wurden mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Bei zwei weiteren Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» sind die Strafuntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

(zueritoday.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
42 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
DonChaote
30.09.2024 10:37registriert März 2014
Diese Geldstrafen und Bussen werden diesen Herren bestimmt von weiter oben bezahlt, das wird sie leider nicht wirklich treffen
11021
Melden
Zum Kommentar
avatar
Tatwort
30.09.2024 12:05registriert Mai 2015
Muahahahaha...stell dir vor du bist ein Rechtsradikaler und wirst gefragt, ob du schon mal straffällig wurdest.

Antwort: "Ja!"

Frage: "Wofür?"

Antwort: "Ich hab eine Kinderveranstaltung und einen Gottesdienst gestört."

Tough guy!
547
Melden
Zum Kommentar
avatar
Nickname "Nickname"
30.09.2024 12:43registriert Dezember 2018
Dieser Mob ist doch gegen kriminelle Ausländer...? Sind aber kein Dreck besser
508
Melden
Zum Kommentar
42
Café-Betreiberin stört sich an Kinderwägen und Lärm – und greift jetzt durch
Die «90 Grad Café Bar» an der belebten Bahnhofstrasse in Aarau ist neu kinderfreie Zone. Die Betreiberin will nur noch Gäste ab 14 Jahren bewirten. Der Entscheid stösst bei vielen auf Unverständnis.
«Um eine ruhige und gemütliche Atmosphäre zu bewahren, bitten wir darum, keine Babys oder kleine Kinder mitzubringen», steht seit kurzer Zeit an der Tür der «90 Grad Café Bar» in Aarau. Daneben sind, hinter einem roten Verbot-Zeichen, spielende Kinder sowie ein Kinderwagen abgebildet. Die Nachricht ist klar: Wer dieses Lokal mit kleinen Kindern betritt, riskiert, direkt wieder hinausgeworfen zu werden.
Zur Story