Über die Frage, ob einer Person die direkten Bundessteuern erlassen werden, sollen künftig in jedem Fall die Kantone entscheiden. Nach dem Nationalrat hat sich am Dienstag auch der Ständerat für diese Lösung ausgesprochen.
Heute behandeln die Kantone nur Gesuche, bei denen es um den Erlass von Bundessteuer-Beträgen von weniger als 25'000 Franken geht. Bei höheren Beträgen entscheidet der Bund über einen allfälligen Steuererlass - genauer: die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK).
Einen Erlass der direkten Bundessteuer können Personen beantragen, die sich in einer Notlage befinden. Im Zukunft ist im Gesetz festgelegt, in welchen Fällen ein Gesuch abgelehnt werden kann. Dies ist etwa der Fall, wenn die Person in der betreffenden Steuerperiode trotz verfügbaren Mitteln nicht gespart hat. Dasselbe gilt für Personen, die «durch übersetzte Lebenshaltung oder dergleichen» in eine Notlage geraten sind. (whr/sda)