Der DFB muss für die Verfehlungen seiner früheren Spitzenfunktionäre im sogenannten «Sommermärchen»-Skandal eine Strafe in Höhe von 130'000 Euro zahlen. Dieses Urteil fällte das Landgericht Frankfurt/Main am Mittwoch zum Ende des seit März 2024 andauernden Prozesses um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006.
Das Gericht sieht eine Steuerhinterziehung als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldbusse in Höhe von 270'000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.
Von den anfangs drei Beschuldigten sass in der finalen Phase des Prozesses niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Zwanziger musste 10'000 Euro zahlen, Niersbach 25'000 Euro, Schmidt 65'000 Euro.