Josh Holden hat Tommi Santala mit einem Stockschlag den Arm gebrochen. In erster Instanz ist er dafür von Einzelrichter Reto Steinmann für fünf Spiele gesperrt worden.
Klotens Trainer und Sportchef Sean Simpson hat das Urteil ans Verbandssportgericht weitergezogen. Die Rekursinstanz hat die Sperre von fünf auf acht Spiele erhöht.
Die Urteilsbegründung ist hoch brisant (wir zitieren die offizielle Medienmitteilung): «Das Verbandssportsgericht qualifiziert den Stockschlag als heftige und gezielte Aktion auf eine nicht geschützte und somit verletzungsanfällige Körperregion. Holden habe absichtlich ein schweres Foul begangen, wobei er aufgrund der Wucht des Schlages eine Verletzung für möglich halten musste. Zudem ist Holdens Leumund im Eishockeysport erheblich getrübt.»
Die Brisanz dieser Straferhöhung liegt in der Formulierung: «Holden habe absichtlich ein schweres Foul begangen, wobei er aufgrund der Wucht des Schlages eine Verletzung für möglich halten musste.»
Auf den ersten Blick scheint es gerecht und logisch, dass der Bösewicht nun länger büssen muss und die zwei ersten Playoffpartien verpassen wird. Schliesslich fällt Tommi Santala noch länger aus und in der Bibel (2. Buch Mose) lesen wir:
«… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuss für Fuss, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.»
Diese alttestamentliche Rechtsauffassung ist in einem so emotionalen, rauen und bisweilen archaischen Spiel mit einer ausgeprägten Macho-Kultur wie dem Eishockey durchaus populär. Aber auch gefährlich, wie noch auszuführen ist. Einzelrichter Reto Steinmann hätte für zehn oder zwölf Spielsperren ausserhalb des Zuger Landes viel Applaus bekommen.
Aber die Justiz basiert im Rechtsstaat Schweiz nicht mehr auf dem Alten Testament. Unsere Rechtsprechung orientiert sich nicht nur am Schaden, der vom Täter angerichtet worden ist. Sie orientiert sich, und das ist entscheidend, an der Tat und an Begriffen wie Unfall, Versehen, Fahrlässigkeit und Vorsatz. Will heissen: Im Zentrum des Urteils gegen Josh Holden steht nicht der gebrochene Arm von Tommi Santala. Sondern wie es dazu gekommen ist.
Einzelrichter Reto Steinmann, der früher Strafrichter war und sehr wohl weiss, worum es geht, ist zum Schluss gekommen, die Ursache für Tommi Santalas Verletzung sei ein Dutzendfoul, das ohne die Verletzung des Klotener Stürmers nicht einmal ein Verfahren nach sich gezogen hätte. Ein Vorsatz könne nicht nachgewiesen werden.
Nun spricht die Rekursinstanz bei dieser Tat in ihrer offiziellen Begründung unmissverständlich von Absicht. Damit wird eine juristische Büchse der Pandora geöffnet. Die Kosten für den Ausfall von Tommi Santala bezahlt nämlich die Versicherung. Die Anwälte dieser Versicherungsgesellschaft sollten in den Büros tanzen. Denn dieses Urteil des Verbandssportgerichtes ist ein Steilpass für Regressforderungen gegen Josh Holden. Wenn Tommi Santala auf der Basis dieses Urteils Strafanzeige einreicht (nur er kann das), dann ist nicht mehr ganz auszuschliessen, dass Zugs Kanadier wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wird. Eine solche Verurteilung würde Schadenersatzforderungen der Versicherung (Regress) nach sich ziehen.
Bis heute ist unser Hockey weitgehend vor solchen Regressforderungen verschont geblieben. Weil bei einem Foul eben in der Regel kein Vorsatz nachgewiesen werden kann und ein Spieler bei Ausübung dieses rauen Sportes Verletzungen in Kauf nehmen muss.
Aber nun haben wir es Schwarz auf Weiss in einer hochoffiziellen Medienmitteilung des Verbandes: Josh Holden hat absichtlich ein schweres Foul begangen und die schwere Verletzung in Kauf genommen. Das ist wahrlich starker juristischer Tobak. Ja, dem Kanadier so Absicht zu unterstellen, ist juristischer Wahnsinn. Der Beweis, dass Josh Holden absichtlich ein schweres Foul begangen und die Verletzung in Kauf genommen hat, ist nicht zu erbringen. Weil kein Spieler absichtlich ein schweres Foul begeht und dabei mit einer Verletzung des Gegenspielers rechnet.
Als Begründung für die Verlängerung der Sperre hätte beispielsweise bereits der schlechte Leumund des notorischen Bösewichtes gereicht und der «Fall Josh Holden» hätte keinerlei juristische Brisanz mehr. Nicht die Erhöhung der Strafe ist das Problem, sondern die jetzt offiziell publizierte Urteilsbegründung. Sean Simpson und ein Teil der Hockey-Öffentlichkeit mögen Genugtuung über die Verlängerung der Sperre von Josh Holden empfinden. Aber Klotens Trainer und Sportchef hat unserem Hockey mit seinem Rekurs möglicherweise einen Bärendienst erwiesen.
es gab schon viele spieler, denen man absichtliche fouls nachweisen konnte! das solltest du doch wissen!