«Ich habe niemanden bedroht»: Breel Embolo entschuldigt sich für Beleidigungen in Basel
«Ich habe niemanden bedroht», sagte Embolo bei der Befragung. Dabei ging es um einen Vorfall vor rund sieben Jahren in Basel. Embolo traf damals zusammen mit ein paar Kollegen auf eine andere Gruppe. Ein Mann aus jener Runde habe ihn mehrmals provoziert und «blöd angemacht», worauf gegenseitige Beleidigungen wie etwa «Hurensohn» gefallen seien, sagte der Fussballer.
«Er hat immer weitergemacht», erinnerte sich Embolo. Er bestritt auch, bei dieser Pöbelei bei der Basler Ausgangsmeile Steinenvorstadt der Aggressor gewesen zu sein. Er habe bloss «reagiert».
Seriöseres Auftreten als vor zwei Jahren
Das Strafgericht hatte ihn vor zwei Jahren wegen Drohung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, worauf Embolo Berufung einlegte. Der Profisportler verhielt sich vor dem Appellationsgericht anders als noch bei der erstinstanzlichen Verhandlung vor rund zwei Jahren.
Damals lachte er im Gerichtssaal, machte Sprüche und zog mit einem Instagram-Foto über die Medienschaffenden her. Von solchem Benehmen war bei der Berufungsverhandlung keine Spur mehr. Der Beschuldigte verhielt sich diesmal seriös und kooperativ, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA beim Vergleich der zwei Prozesse feststellte. «Es ist mir wichtig, klar darzustellen, wie es wirklich war», sagte Embolo.
Nach rund einer Stunde verliess Embolo den Gerichtssaal. Er hatte ein Gesuch eingereicht, die Verhandlung nach der Befragung verlassen zu dürfen. Dies wurde ihm auch gestattet. Grund ist das Training des Schweizer Nationalteams für das WM-Qualifikationsspiel am Freitag gegen Kosovo.
Embolos Anwalt plädierte anschliessend für einen vollumfänglichen Freispruch. Wie auch die Vorinstanz einräume, sei es erstellt, dass sein Mandant provoziert worden sei. Allerdings sei es nach all den Jahren überhaupt nicht klar, welche Worte bei diesem Streit im Mai 2018 gefallen waren. Die Zeugenaussagen dazu seien widersprüchlich und zu wenig stringent. Dass der Fussballer eine Drohung im strafrechtlichen Sinn ausgesprochen habe, sei somit nicht erstellt.
Anwälte bezeichnen Verfahren als unfair
Der Verteidiger kritisierte zudem das Verfahren und sah darin eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Erst drei Jahre nach dem Vorfall habe sein Mandant überhaupt etwas davon erfahren. «Aus einem unfairen Verfahren kann kein faires Resultat hervorgehen», so der Advokat.
Ebenfalls vor Gericht stand ein guter Freund von Embolo, der das vorinstanzliche Urteil auch weiterzog. Ihm wird vorgeworfen, bei jener Auseinandersetzung in Basel einem anderen Mann das Nasenbein gebrochen zu haben. Das Strafgericht verurteilte ihn vor zwei Jahren unter anderem wegen einfacher Körperverletzung.
Embolo stellte vor dem Appellationsgericht klar, er habe vom mutmasslichen Faustschlag seines Kollegen nichts mitbekommen. Auch der Anwalt des zweiten Beschuldigten zog diese Attacke in Zweifel. Es sei nicht erstellt, ob ein bewusster Faustschlag oder «ein Schubser aus der Situation heraus» im Tumult zu dieser Verletzung geführt habe.
Auch er forderte einen Freispruch. Sollte die zweite Instanz den Schuldspruch bestätigen, müsse die Strafzumessung gesenkt werden. Der Anwalt kritisierte zudem, dass seinem Mandanten bei der Einvernahme keine Verteidigung zur Seite gestellt worden sei, was das Fairnessgebot verletze.
Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft waren bei der Verhandlung nicht anwesend. Das Gericht wird das Urteil am Mittwochnachmittag um 16.00 Uhr verkünden. (riz/sda)