Die drohende Absetzung durch den Alleingang des in Fankreisen unbeliebten Mehrheitsaktionärs Bernhard Alpstaeg konnten die Verwaltungsräte der FCL Holding AG am Mittwochabend in ihrer Generalversammlung fürs Erste verhindern. Aber hält der Winkelzug mit dem ihrer Ansicht nach inkorrekten Transfer des Aktienpakets von Walter Stierli an Alpstaeg im Jahr 2015 juristisch stand? Ja, findet der Verwaltungsrat. Nein, meint Alpstaeg.
Die Angelegenheit wird zum Fall für die Staatsanwaltschaft. Es sei denn, die beiden zerstrittenen Partien finden wider Erwarten doch noch eine einvernehmliche Lösung. «So wie es im Moment aussieht, müssen wir uns auf ein langes juristisches Hickhack einstellen. Wir hoffen aber immer noch, dass man sich am runden Tisch treffen und Gespräche führen kann», sagte die Verwaltungsrätin Ursula Engelberger-Koller am Donnerstag, dem Tag nach der denkwürdigen GV.
Die Hoffnung eine aussergerichtliche Einigung bekräftigte auch Präsident Stefan Wolf. Wie Engelberger-Koller aber ausführte, lehnte Alpstaeg drei Offerten auf konstruktive Gespräche bislang ab. Ein laut der Verwaltungsrätin «wirklich lukratives Angebot» habe sich Alpstaeg gar nicht erst angehört.
Im festgefahrenen Knatsch zwischen dem Verwaltungsrat der FCL Holding AG, zu welcher der FC Luzern gehört, und dem Mehrheitsaktionär Alpstaeg, der den Verwaltungsrat Kraft seiner 52 Prozent Besitzanteile «wegen gravierender Misswirtschaft» im Alleingang abwählen wollte, steht nun Anklage gegen Anklage.
Alpstaeg seinerseits klagt gegen den Verwaltungsrat, weil er an der Generalversammlung nur mit 27 Prozent seiner Aktien abstimmen durfte und diese unter solchen Umständen seiner Ansicht nach nicht hätte stattfinden dürfen. Der Verwaltungsrat geht juristisch gegen Alpstaegs Übernahme von 25 Prozent der Aktienanteile von Walter Stierli im Jahr 2015 vor, weil diese an den Aktionären vorbei zu einem Dumpingpreis (0.5 Millionen Franken) erfolgt sein soll und die Transaktion zudem nicht korrekt über die Bühne gegangen sei, moniert Engelberger-Koller. Dass der damals als Anwalt des Advokaturbüros Studhalter involvierte Jurist Philipp Studhalter inzwischen Präsident der Swiss Football League ist, passt ins verworrene Bild.
Bevor im FC Luzern Ruhe einkehren kann, muss also die Frage geklärt werden, ob das Aktienpaket vor sieben Jahren korrekt von Stierli an Alpstaeg übergegangen ist oder nicht. Der Teilsieg des Verwaltungsrats steht damit auf wackligen Beinen, zumal ein juristisches Gutachten von 2015 belegt, dass der Kauf der besagten Aktien durch Alpstaeg stattfinden durfte und der Transfer vom damaligen Verwaltungsrat infolgedessen auch einstimmig anerkannt wurde. Wobei der jetzige Verwaltungsrat Alpstaeg unterstellt, im Vorfeld des Deals mit Drohungen Druck ausgeübt zu haben. (nih/sda)