Die Super-League-Saison ist mit Verspätung abgeschlossen worden, Champions League, Europa League und Schweizer Cup werden in den kommenden Tagen und Wochen beendet. Gleichzeitig beginnt die neue Saison im Amateurbereich. Hobbyfussballer im ganzen Land brennen darauf, endlich wieder spielen zu dürfen, nachdem die Rückrunde der Saison 2019/20 aufgrund der Corona-Pandemie gestrichen wurde.
Doch wie geht es nun wieder los? Der Schweizerische Fussballverband hat einen Leitfaden erstellt, in dem häufige Fragen rund um die Wiederaufnahme des Spielbetriebs beantwortet werden. Wichtig ist es zu wissen, dass die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt und es unterschiedliche Regelungen geben kann. Fussballklubs und -spieler sollen deshalb vor Spielen rechtzeitig prüfen, was für sie gilt.
Jeder Klub muss einen Corona-Beauftragten bestimmen. Dieser fungiert als Ansprechperson für andere Vereinsmitglieder und ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Jede Mannschaft eines Klubs muss dem Beauftragten Präsenzlisten sämtlicher Trainings und Spiele zukommen lassen.
Ansonsten gelten die Corona-Regeln wie im Alltag: Wer Krankheitssymptome hat, soll zuhause bleiben und mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen besprechen. Es soll darauf geachtet werden, stets genügend Abstand zu Mitmenschen zu haben und regelmässig seine Hände gründlich zu waschen.
Sie sollen nur von jeweils einem Team benutzt werden, so dass alle Personen untereinander bekannt sind. Dennoch soll möglichst ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Der SFV empfiehlt, da dies in den meisten Kabinen kaum möglich ist, Alternativen in Betracht zu ziehen. Also beispielsweise bereits in Spielkleidung anzureisen und Teambesprechungen im Freien abzuhalten. «Social Distancing bzw. Abstandhalten ist das zentrale Element jedes Schutzkonzepts», betont der Verband.
Sollte die Garderobe doch benutzt werden, soll man die Duschen gestaffelt benutzen und schnell wieder verlassen.
Während im öffentlichen Verkehr eine Gesichtsschutzmaske vorgeschrieben ist, dürfte in privaten Fahrzeugen darauf verzichtet werden. Der SFV empfiehlt den Fussballern aber, auch dann eine Maske zu tragen, weil der Mindestabstand von 1,5 Metern in Cars, Mini-Bussen oder Privatautos nicht eingehalten werden kann.
Bis Ende August gilt für Veranstaltungen wie Fussballspiele eine Obergrenze von 1000 Personen, diese müssen auf Sektoren mit maximal 300 Personen aufgeteilt werden. In einigen Kantonen liegt die Grenze tiefer.
Die Heimklubs sind angehalten, dafür zu sorgen, dass im Falle eines positiven Corona-Falles nicht mehr als 300 Personen kontaktiert werden müssen. Sie müssen ihren Fussballplatz also so einrichten, dass es nicht zu einer Durchmischung mit Menschen aus einem anderen Sektor kommen kann. Es müssen für jeden Sektor separate Zugänge, Toiletten und Verpflegungsstände organisiert werden.
Sofern keine Schutzmaskenpflicht besteht und wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann, muss der Heimklub eine Liste mit Kontaktdaten aller Anwesenden erfassen. Der SFV weist darauf hin: «Weigert sich eine Person, ihre Daten anzugeben, kann sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.» Wie bei einem Restaurantbesuch reicht es, wenn bei einer Familie nur eine Person ihre Kontaktdaten angibt. Es reicht für den Klub aber nicht, wenn er bloss irgendwo einen Zettel hinlegt: Er muss sich aktiv um die Erfassung der Daten bemühen und auch die «die Richtigkeit der Daten soweit vernünftig» kontrollieren.
Problematisch wird es, wenn auf grossen Sportanlagen Spiele mehrerer Klubs gleichzeitig ausgetragen werden. Der Verband empfiehlt deshalb, dass wenn immer möglich das Abstandsgebot durchgesetzt oder eine Maskenpflicht angeordnet wird.
Es ist mit Spielverschiebungen zu rechnen. Das Reglement sieht vor, dass ein Team eine solche beantragen kann, wenn sechs oder mehr Spieler an der gleichen infektiösen Krankheit leiden. Dies gilt auch, wenn sich mindestens sechs Spieler eines Teams in einer behördlich angeordneten Quarantäne befinden.
Ist bei einem Klub ein Corona-Fall aufgetreten oder besteht der Verdacht einer Ansteckung auf der Sportanlage, muss der Haus- oder der Kantonsarzt darüber ins Bild gesetzt werden. Er entscheidet anschliessend über das weitere Vorgehen.
Schiedsrichter sollen die Spielerkontrolle vor der Partie nicht in der Kabine durchführen, sondern im Freien. Auf den Handschlag vor und nach dem Spiel ist zu verzichten.
Der SFV rät, dass Getränkeflaschen nicht mehr untereinander geteilt werden. Jeder Spieler soll nur aus seiner eigenen, gekennzeichneten Flasche trinken.
Auch bei der Bezahlung der Schiedsrichter hat die Corona-Krise Auswirkungen. Diese soll wenn möglich nicht durch Barzahlung erfolgen, sondern über Lösungen wie Twint. (ram)