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Michael Schumacher gewinnt Prozess wegen mit KI erfundenem Interview

PXL_Graphite of Michael Schumacher Graphite of Michael Schumacher seen on the building, in Sarajevo, Bosnia and Herzegovina on January 10, 2022.A mural dedicated to Formula 1 driver Michael Schumacher ...
Das Wandgemälde eines Fans von Michael Schumacher in Sarajevo.Bild: www.imago-images.de

Schumachers gewinnen Prozess gegen Zeitschrift, die Interview von KI schreiben liess

«Die Aktuelle» büsst für ein vermeintlich exklusives Gespräch mit Michael Schumacher, das es gar nie gegeben hat. Die Zeitschrift hatte «das erste Interview» mit dem verunfallten Formel-1-Champ angekündigt – was sich als reine Erfindung herausstellte.
23.05.2024, 10:5223.05.2024, 12:56
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Künstliche Intelligenz (KI) wird in vielen Bereichen der Arbeitswelt als Revolution betrachtet. Medienunternehmen sind keine Ausnahme: Wie andernorts wird versucht, Arbeit an Computer abzugeben.

Was allerdings «Die Aktuelle» im April 2023 machte, geht gar nicht. Das stellte nun das Arbeitsgericht München klar. Das Blatt, das der Mediengruppe Funke gehört, hatte kein Gespräch mit Michael Schumacher geführt, sondern eine KI gebeten, die Antworten des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters zu geben. Eine «Welt-Sensation!» habe man im Blatt, wurde auf der Titelseite versprochen.

«Schumi» hatte sich vor rund zehn Jahren bei einem Sturz beim Skifahren in Méribel schwer verletzt. Wie es ihm geht, interessiert zwar viele Fans, ist aber nicht bekannt. Die Familie schützt die Privatsphäre des 55-Jährigen mit Erfolg.

Schumachers Angehörige zogen «Die Aktuelle» wegen der Täuschung vor Gericht. Laut dem Branchenmagazin «Übermedien» verknurrte dieses den Verlag zur Zahlung von Schmerzensgeld in der Höhe von 200'000 Euro. Wie das Portal «DWDL» berichtet, handelt es sich dabei um eine deutlich höhere Summe als jene, die für ähnliche Vergehen in der Vergangenheit bezahlt werden mussten.

Funke erlitt vor Gericht gleich noch eine Niederlage. Denn es hatte nach der Publikation des erfundenen Schumacher-Interviews die Chefredaktorin Anne Hoffmann fristlos entlassen. Das Münchner Arbeitsgericht behandelte ihre Klage dagegen und kam zum Schluss, dass die Kündigung unverhältnismässig sei. Aufgrund Hoffmanns früherer Erfolge und ihrer langen Betriebszugehörigkeit von 14 Jahren hätte der Arbeitgeber prüfen müssen, ob auch andere Massnahmen als eine Kündigung in Betracht kommen, so das Gericht. (ram)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DerHans
23.05.2024 11:17registriert Februar 2016
Jedesmal wenn ich die vollen Regale mit Klatsch und Tratsch Zeitschriften sehe, frage ich mich, wer zum Teufel kauft diesen Schrott.
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iss mal ein snickers...
23.05.2024 11:11registriert September 2014
Gut so; von mir aus können solche Schundhefte, die rein gar nichts mit Journalismus zu tun haben, alle Hopps gehen. Ich frage mich immer wer diesen Schrott kauft und liest?
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Der Micha
23.05.2024 11:06registriert Februar 2021
Das Problem ist, dass dies der Tiefpunkt eine üblichen Praxis ist. Gefälschte Interviews gab es auch schon in der Vergangenheit.

Entschädigungszahlungen werden schlicht abgeschrieben. Denn die Strafzahlungen sind für die Klatschpressen nichts anderes als ein kalkuliertes Risiko.

Die Strafzahlungen werden wie Betriebskosten behandelt. Zur Not wird sich noch entschuldigt und dann geht es weiter.
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