Grosse Erleichterung bei den Amateurfussballern des FC Herrlibergs. In einem heute veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Lärmklage von zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker abgewiesen. Die Goldküstengemeinde und der Fussballverein schreiben in einer Mitteilung, dass sie den Entscheid «erleichtert zur Kenntnis nehmen».
Die Richter in Lausanne bestätigten die Urteile der Vorinstanzen. Vor ihrem Gang ans höchste Schweizer Gericht waren die Kläger mit ihrer Beschwerde bereits vor dem Baurekursgericht als auch vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgeblitzt. Nun hielt auch das Bundesgericht fest, dass die Sportanlage keinen übermässigen Lärm in der Umgebung verursache.
Bei einer weiteren Einschränkung der Betriebszeiten – wie es die Beschwerdeführer verlangten – könnten nicht mehr alle Mannschaften regelmässig trainieren. Und ein solches Szenario ist für das Bundesgericht nicht akzeptabel: Dem FC Herrliberg komme im Dorf eine wichtige Rolle zu, heisst es im Urteil. Der Verein sei Treffpunkt und Integrationsfaktor für viele Jugendliche.
Bereits 2015 erliess die Baukommission der Gemeinde Herrliberg Richtlinien, um die Lärmemissionen der Sportanlage Langacker zu reduzieren. Ab 2015 setzte sie der Fussballclub um. Er verzichtet seither unter der Woche auf Meisterschaftsspiele der Herren. Nach 20 Uhr sind auf der Sportplatz keine Schiedsrichterpfiffe mehr zu hören. Und am Sonntag wird über Mittag von 12:15 Uhr bis 13:45 eine Spielpause eingelegt.
Am 13. Dezember 2017 organisierte der FC Herrliberg eine Demonstration, an der mehrere hundert Junioren und Sympathisanten des Vereins teilnahmen. Damit sollte ein Zeichen gesetzt werden, das im ganzen Land gesehen werden könne, sagte Benjamin Benz, Geschäftsführer des Vereins, damals zu watson: «Sollten sich die Kläger mit ihren Vorstellungen durchsetzen können, wäre das ein verheerendes Signal für die fast 300'000 lizenzierten Fussballer in der Schweiz.» (cbe).