Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für den Schweizer Mountainbiker Mathias Flückiger. Die zuständige Disziplinarkammer hat die am 18. August von Swiss Sport Integrity (vormals Antidoping Schweiz) ausgesprochene provisorische Sperre aufgehoben.
Dem 34-jährigen Olympiazweiten von Tokio wurde in einer Wettkampfkontrolle anlässlich der Schweizer Meisterschaft vom 5. Juni die anabole Substanz Zeranol im Urin nachgewiesen. Dies allerdings in einer minimalen Menge von 0.3 Nanogramm pro Milliliter.
Weil damit der Schwellenwert der Welt-Antidoping-Agentur Wada von 5.0 ng/ml unterschritten ist, wurde der Befund nicht automatisch als positive Dopingprobe, sondern als atypischer Befund gewertet. Es lag danach in der Kompetenz der nationalen Antidoping-Behörde, wie sie das Kontrollergebnis werten will.
Swiss Sport Integrity hat Flückiger nach gut zweimonatiger Untersuchung einen Tag vor dessen EM-Einsatz provisorisch gesperrt. Die juristische Vertretung des Fahrers wirft der Kontrollbehörde vor, sich dabei nicht an das vorgegebene Verfahren der Wada gehalten zu haben.
Das aktuelle Urteil der DK greift dem Entscheid des ordentlichen Verfahrens allerdings nicht vor. Noch bedeutet es keinen Freispruch aller Dopingvorwürfe. Bis definitiv Klarheit herrscht, wird es noch mehrere Monate dauern. Je nach Ausgang des Verfahrens muss sich auch noch der Internationale Gerichtshof in Lausanne (CAS) als zweite Instanz um den Fall Flückiger kümmern.
Ebenso könnten Swiss Sport Integrity, aber auch die Wada und der Internationale Radverband gegen die Aufhebung der provisorischen Sperre Einsprache einlegen. Zur Erinnerung: Auch im Fall des inzwischen verurteilten Sprinters Alex Wilson hatte die DK die provisorische Sperre mit Verweis auf ein ähnlich gelagertes CAS-Urteil in einem Fall gegen einen US-Leichtathlet aufgehoben.
Dies wurde von der Wada und von World Athletics nicht akzeptiert. Letztlich war der Rekurs erfolgreich und das CAS setzte die provisorische Sperre gegen Wilson wenige Tage vor den Olympischen Spielen in Tokio wieder ein.
Es wird spannend zu beobachten sein, ob in den kommenden 21 Tagen eine der einspracheberechtigten Organisationen auch im Fall von Mathias Flückiger ans CAS gelangt, um die provisorische Sperre wieder einzusetzen. Aufgrund der umstrittenen Vorgeschichte ist eher nicht davon auszugehen. (aargauerzeitung.ch)