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Pensionskassen haben dank gutem Anlagejahr Reserven aufbauen können

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Frauen dreier Generationen sitzen auf einer Parkbank.Bild: KEYSTONE

Pensionskassen haben dank gutem Anlagejahr Reserven aufbauen können

13.05.2025, 12:1113.05.2025, 12:11
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Die Schweizer Pensionskassen haben 2024 dank guter Renditen ihre Reserven aufstocken und höhere Deckungsgrade erzielen können. Für 2025 jedoch kann aufgrund der unsicheren Marktlage und wirtschaftlicher Turbulenzen keine Prognose abgegeben werden.

Die Deckungsgrade der Pensionskassen lagen 2024 im Mittel bei 114,7 Prozent gegenüber 110,3 Prozent im Jahr 2023. 0,8 Prozent aller Vorsorgekassen hatten eine Unterdeckung. Im Jahr davor waren es 7 Prozent. Das gab die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) am Dienstag bekannt.

Bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie lag der durchschnittliche Deckungsgrad bei 88,3 Prozent – gegenüber 84,2 Prozent im Vorjahr. 21 Prozent dieser Pensionskassen hatten einen Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent.

Mehr Vermögenserträge

Die durchschnittlich erwirtschaftete Netto-Performance aus den Anlagevermögen betrug 7,4 Prozent für Pensionskassen ohne Staatsgarantie und Vollversicherungslösung. Bei den Einrichtungen mit Staatsgarantie lag die mittlere Performance bei 7,2 Prozent. Im Vorjahr waren es je 5,2 Prozent gewesen.

Die guten Renditen nützen auch den aktiven Versicherten. In Kassen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung gab es auf Altersguthaben per Ende 2024 im Mittel überdurchschnittliche 3,76 Prozent Zins, wie Vera Kupper Staub, Präsidentin der OAK BV, in Bern vor den Medien sagte. Ende 2023 waren es 2,31 Prozent.

Bei Einrichtungen mit Staatsgarantie waren die durchschnittlichen Zinserträge der Erwerbstätigen etwas tiefer. Ein grosser Teil der Vorsorgeguthaben wurde höher verzinst als zum Mindestsatz von 1,25 Prozent. Die Jahresteuerung betrug im vergangenen Jahr 1,1 Prozent.

«Prognosen für 2025 undenkbar»

Finanzielle Verluste im laufenden Jahr schliesst das Aufsichtsorgan wegen der Zollpolitik der USA und die dadurch ausgelösten starken Kursschwankungen an den Börsen nicht aus. «Derzeit ist es aber undenkbar, über Renditeprognosen zu spekulieren», sagte OAK-Vizepräsident Fabrizio Ammirati.

Notfalls müsste auf die Wertschwankungsreserven zurückgegriffen werden. Die OAK BV geht nach einem Anlage-Stresstest aber davon aus, dass die meisten Vorsorgeeinrichtungen Lücken bei der Deckung aus eigener Kraft bewältigen können. Jene Einrichtungen, die nach einer Sanierung immer noch eine Unterdeckung hätten, seien kein materielles Risiko für das Vorsorgesystem, führte Ammirati aus.

Reformstau trifft Minderheit

Vorsorgeeinrichtungen mit unterdurchschnittlichem Ausgangsdeckungsgrad und einem hohen Anteil an pensionierten Versicherten rät die OAK BV indes, ihre Anlagestrategie zu überprüfen. Das gelte besonders, wenn ein Stresstest einen starken Rückgang des Deckungsgrades anzeigt.

Der Reformstau bei der beruflichen Vorsorge betreffe lediglich eine Minderheit der Vorsorgeeinrichtungen und Versicherten, sagte OAK-BV-Präsidentin Kupper Staub. Nämlich jene, die ausschliesslich im Rahmen des Obligatoriums versicherten respektive die lediglich minimal versichert seien.

Über 80 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen hätten einen Anteil von mindestens 50 Prozent an überobligatorischen Altersguthaben. «Damit haben sie genügend Handlungsspielraum, um Schwachstellen des Obligatoriums in ihren Reglementen zu beheben.» Eine Folge davon sei grosse Heterogenität innerhalb der zweiten Säule.

Gesetzliche Anpassungen verlangt

Gleichwohl verlangt die Oberaufsichtskommission gesetzliche Anpassungen. Zunächst müsste die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mehr auf Risiken ausgerichtet werden, sagte Laetitia Raboud, Direktorin der OAK BV. Die Aufsicht müsste Risiken frühzeitig erkennen und rechtzeitig eingreifen können.

In den Augen der Oberaufsicht genügt zudem die heute für Revisionsstellen vorgeschriebene Berichterstattung nicht. Dass diese nur allgemein berichteten und eine Empfehlung zur Jahresrechnung abgäben, reiche nicht, sagte Raboud. Es brauche eine Modernisierung.

Ebenso seien die Vorschriften für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften unklar und unzureichend. Es gebe keine Bestimmung zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie minimale Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung. Auch hier brauche es Anpassungen in Gesetz und Verordnungen. (sda)

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