Wirtschaft

Übernahmekommission: Alles rechtens mit der Opting-Out-Klausel

Sika-Streit

Übernahmekommission: Alles rechtens mit der Opting-Out-Klausel

05.03.2015, 23:27
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Im Streit um die Übernahme des Baustoffherstellers Sika durch den französischen Konzern Saint-Gobain hat die Übernahmekommission offenbar eine Verfügung erlassen. Gemäss der Schenker Winkler Holding, in der die Familienerben ihre Anteile an Sika halten, hat die Übernahmekommission darin die Gültigkeit der so genannten Opting-Out-Klausel bestätigt.

Die Argumente der Sika-Führung, welche die Opting-Out-Klausel als missbräuchlich betrachtet, hätten vor der Übernahmekommission kein Gehör gefunden, schrieb die Schenker Winkler Holding am Donnerstagabend in einer Medienmitteilung.

Die Übernahmekommission halte in der Verfügung fest, dass eine Benachteiligung der Minderheitsaktionäre ausgeschlossen sei, wenn diese bei der Einführung des Opting-Outs transparent über dessen Einführung informiert worden seien. 

Opting-Out
Die so genannte Opting-Out-Klausel in den Statuten erlaubt es der Schenker Winkler Holding, dem Saint-Gobain-Konzern ihre Unternehmensanteile und damit de facto die Kontrolle über Sika zu verkaufen, ohne dass die anderen Aktionäre eine Kaufofferte für für ihre Aktien erhalten.

Die Schenker Winkler Holding, die 16.4 Prozent des Kapitals und 52.6 Prozent der Stimmrechte an Sika hält, hatte den Verkauf ihres Aktienpakets Anfang Dezember angekündigt.

Gegen den Verkauf erhob sich Widerstand vom Management und vom Verwaltungsrat, aber auch von anderen Aktionären. Sie befürchten unter anderem, dass Sika unter der Kontrolle von Saint-Gobain nicht mehr so erfolgreich wirtschaften könne wie bisher.

Mit dem Entscheid der Übernahmekommission ist der Streit um Sika aber noch nicht entschieden: Unter anderem ist beim Kantonsgericht Zug derzeit ein Entscheid darüber ausstehend, ob die vom Verwaltungsrat erlassene Stimmrechtsbeschränkung für die Schenker Winkler Holding rechtens sei. (kad/sda)

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