Das FATCA-Abkommen mit den USA ist seit Anfang Juni in Kraft. Auf Ende Monat setzt der Bundesrat nun auch das Umsetzungsgesetz in Kraft. Dieses erlaubt Schweizer Finanzinstituten, die neuen Regelungen für US-Personen erleichtert umzusetzen.
Die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erfolgt in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2: Schweizer Finanzinstitute melden die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde.
Daten über nicht kooperationswillige Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Dies könnte in Form von Gruppenanfragen geschehen. Basis dafür wäre das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen, das von der Schweiz schon 2012 ratifiziert worden ist. In den USA wird die Ratifizierung nach wie vor von einem einzelnen Senator blockiert.
Das FATCA-Umsetzungsgesetz hat das Schweizer Parlament letzten September genehmigt. Das Referendum dagegen ist nicht zu Stande gekommen. Inzwischen möchte der Bundesrat aber mit Blick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über einen Wechsel zum Modell 1 verhandeln, das entsprechende Mandat hat er im Mai verabschiedet. Beim Modell 1 fliessen die Daten direkt zwischen den Steuerbehörden. (lhr/sda)