Erlebt Social Media gerade den «Tobacco-Moment»? Warum dieser Prozess so entscheidend ist
Australien war das erste Land – es wird jedoch wohl nicht das einzige bleiben, das eine Altersgrenze für junge Social-Media-Nutzerinnen und -Nutzer einführt. Während staatliche Akteure beginnen, den möglichen Gesundheitsschäden Rechnung zu tragen, beschäftigt sich in diesen Tagen und Wochen ein Gericht in Los Angeles mit dieser Frage:
Machen Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok süchtig?
Am Mittwoch wurde Meta-Chef Mark Zuckerberg vorgeladen. Bevor er in den Gerichtsaal kam, musst er vorbei an trauernden Familien, die ihm Fotos ihrer toten Kinder entgegenstreckten. In ihren Augen ist er verantwortlich dafür, dass diese an Depressionen oder an Social-Media-Challenges – also eine Art Mutprobe, die in den Sozialen Medien immer wieder die Runde machen – gestorben sind.
Worum geht es beim Prozess?
Seit Anfang Februar läuft der Prozess einer 20-jährigen Klägerin mit den Initialen K.G.M. und ihrer Mutter gegen Alphabet – den Mutterkonzern von Google und YouTube – und Meta, zu dem Instagram oder Facebook gehören. Sie und ihre Anwälte beschuldigen die Konzerne, für die Depressionen, Suizidgedanken und Angstzustände von K.G.M. verantwortlich zu sein. Dies, indem sie Plattformen wie Instagram oder YouTube geschaffen haben, welche ihre Nutzerinnen und Nutzer explizit süchtig machen sollen.
Mark Zuckerberg und Co. bestreiten dies und verweisen auf die Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer.
Am Ende wird die Jury urteilen müssen, welchen dieser beiden Argumentationslinien sie mehr Glauben schenkt:
Soziale Medien machen, wenn man sie so benutzt, wie es von den Konzernen explizit angedacht ist, süchtig.
Oder:
Soziale Medien sind, wenn man sie korrekt benutzt, nicht schädlich. Nutzerinnen und Nutzer tragen ergo in ihrem Umgang mit den Plattformen eine Eigenverantwortung.
TikTok und Snapchat, die ebenfalls in der Klage genannt wurden, einigten sich kurz vor Beginn des Prozesses aussergerichtlich auf einen Vergleich – unter welchen Bedingungen, ist öffentlich nicht bekannt.
Warum gilt der Prozess als wegweisend?
Der Prozess in Los Angeles gilt als historisch und wegweisend. Dies aus zwei Gründen.
Erstens ist es das erste Mal, dass Mark Zuckerberg zu der Gesundheitsfrage seiner Plattformen persönlich vor Gericht aussagt. Auch Instagram-Chef Adam Mosseri hat bereits vorige Woche ausgesagt. Neal Mohan, der Chef von Youtube war ebenfalls vor Gericht erwartet worden, wie BBC meldet, ist das jedoch nicht länger der Fall.
Zweitens gilt der Prozess als möglicher Präzedenzfall für tausende ähnliche Klagen, die auf die Konzerne zukommen. Denn: Sollten sie in Los Angeles verlieren, drohen Meta und Alphabet kurzfristig Strafen in Millionenhöhe. Das ist zwar viel Geld, aber für die Konzerne völlig verkraftbar. Auf längere Sicht jedoch ist für sie viel entscheidender, dass ein Urteil gegen sie eine Schleuse öffnen würde: Tausende Einzelpersonen, Schulbezirke und Generalstaatsanwälte haben ähnliche Klagen gegen Social-Media-Plattformen eingereicht und fordern Schadenersatz sowie fundamentale Änderungen der Plattformen.
Der Fall in Los Angeles ist der erste von neun Fällen von sogenannten Personenschadensfällen, die vor einem Geschworenengericht verhandelt werden. Eine zweite Reihe von Bundesverfahren soll im Sommer vor einem anderen Bundesgericht in Kalifornien verhandelt werden. Dabei geht es unter anderem um die Auswirkungen der beklagten Social-Media-Sucht von Kindern auf Schulen und LehrerInnen.
Insgesamt drohen Meta und Alphabet rund 3000 solche Prozesse, schreibt das Wall Street Journal.
Warum spricht man auch vom «Tobacco-Moment»?
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegen Meta und Alphabet hört man immer wieder die Begriffe «Tobacco-Moment» oder «Big Tobacco Moment». Der Grund: Der Prozess erinnert an eine Reihe von Monsterprozessen in den 90ern gegen die Tabak-Industrie. Sie waren gleichbedeutend mit einem gesellschaftlichen und vor allem rechtlichen Wendepunkt. Auch damals handelte es sich um zahlreiche Prozesse, und dem Urteil kam eine Bedeutung zu, die weit über einen einzelnen Fall hinausreichte.
Sowohl Klägerinnen und Kläger als auch Beklagte argumentieren in beiden Fällen ähnlich: Die Unternehmen hätten ganz bewusst suchtfördernde Mechanismen in ihre Produkte eingebaut – im Falle der Tech-Konzerne zum Beispiel das sogenannte «Doomscrolling» (endloses Scrollen), Auto-Play oder algorithmisch optimierte Inhalte. Im Gegensatz dazu sagen die Unternehmen: Der Konsument oder die Konsumentin sind im Grunde genommen selbst schuld und tragen die volle Verantwortung für ihren Konsum.
Wie es damals bei der Tabakindustrie ausging, ist bekannt: Die Tabakkonzerne verloren vor Gericht, mussten Millionen an Entschädigungen zahlen und ihre Marketingstrategie grundlegend ändern.
Wer ist die Klägerin?
Von K.G.M. sind nur die Initialen sowie ihr Vorname, Kaley, öffentlich. Die Klägerin ist heute 20 Jahre alt und sagt, sie habe im Alter von neun Jahren mit der Nutzung von Sozialen Medien begonnen. Sie sei danach süchtig nach Instagram (gehört zu Zuckerbergs Meta) und YouTube (gehört zu Alphabet) geworden. Nun macht sie die Konzerne für ihre daraus resultierenden psychischen Erkrankungen verantwortlich.
K. G. M. sass im Gerichtssaal Mark Zuckerberg direkt gegenüber. Auch Familienangehörige von anderen Teenagern, die mutmasslich durch Social Media Schaden genommen oder sich gar das Leben genommen haben, waren im Saal zugegen.
Lass dir helfen!
In der Schweiz gibt es zahlreiche Stellen, die rund um die Uhr für Menschen in suizidalen und depressiven Krisen da sind – vertraulich und kostenlos.
– Die Dargebotene Hand: Tel 143, www.143.ch
– Beratung + Hilfe 147 für Jugendliche: Tel 147, www.147.ch
– Reden kann retten: www.reden-kann-retten.ch
Wie argumentiert die Klägerin?
Der Prozess erhält nicht zuletzt auch deshalb grosse Beachtung, weil er Einsicht in interne Dokumente und Mails innerhalb der Konzerne ermöglicht. Die Anklage argumentiert anhand dieser Unterlagen, dass Meta und Alphabet von Gesundheitsrisiken ihrer Produkte gewusst haben müssen.
Sie zeigt zum Beispiel, dass Meta sich bewusst war, dass die Instagram-Beautyfilter bei Jugendlichen zu Körperdysmorphie und anderen Gesundheitsproblemen führen können.
Der Facebook-Gründer wurde zudem mit einem internen Dokument konfrontiert, wonach Instagram im Jahr 2015 vier Millionen Nutzende unter 13 Jahren gehabt haben soll. Das entspricht rund einem Drittel der Kinder in den USA in dieser Altersgruppe.
Weitere interne E-Mails und Dokumente aus den Jahren 2013 bis 2022 zeigen, wie Zuckerberg und andere Meta-Mitarbeitende ausdrücklich die Steigerung der Nutzungsdauer bei Jugendlichen zum Ziel erklärten.
So schrieb ein Meta-interner Wissenschaftler gemäss «Financial Times» in einer E-Mail: «IG [Instagram] ist wie eine Droge. Wir sind im Grunde genommen Dealer.» Instagram-Chef Adam Mosseri sei ausserdem «ausgeflippt», als sie das Thema Dopaminausschüttung durch die Nutzung sozialer Medien angesprochen hätten.
Vor Gericht erschienen auch zahlreiche Zeuginnen und Zeugen, darunter ehemalige Angestellte. Gemeinsam mit internen Dokumenten wurde so auch der Vorwurf thematisiert, Meta verfahre gegenüber möglichen Straftätern auf seinen Plattformen viel zu lasch. So war die Aussage eines ehemaligen leitenden Sicherheitsbeauftragten Thema, wonach Meta einst eine «17x-Streichpolitik» für Konten hatte, die sich rund um möglichen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung drehten. Dieser gab vor Gericht zu Protokoll: «Das bedeutet, dass man 16 Verstösse wegen Prostitution und sexueller Anwerbung begehen konnte, und beim 17. Verstoss wurde das Konto gesperrt.»
Wie argumentiert Mark Zuckerberg?
Zuckerberg fuhr im Grunde die Strategie, die von Seiten der grossen Konzerne länger schon bekannt ist: eine Strategie der Verharmlosung. So beschreibt es die deutsche Zeitung Die Zeit, die darauf hinweist, dass im Gerichtssaal «nur wenige Sitze für renommierte US-Medien reserviert sind».
Meta und Zuckerberg zweifeln dabei vor allem die wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich des Suchtpotenzials an: Aus ihrer Sicht gilt der kausale Zusammenhang zwischen den Plattformen und gesundheitlichen Schäden ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht als wissenschaftlich erwiesen. Es gäbe andere Faktoren, wie beispielsweise Missbrauch in der Familie, welche zu den psychischen Problemen von K.G.M. geführt haben könnten, so Zuckerberg.
Meta und Zuckerberg wiesen zudem wiederholt auf Investitionen in Kindersicherheit in Milliardenhöhe hin, welche das Unternehmen getätigt hat. Einige Dinge, wie das Alterslimit bei Instagram – Userinnen und User müssen angeben, über 13 Jahre alt zu sein – seien aber schwer zu kontrollieren, da viele über ihr Alter lögen. Die Alterskontrolle habe sich in der Rückschau nicht im gewünschten Tempo verbessert, sagte Zuckerberg dazu. Inzwischen sei aber alles auf dem richtigen Stand.
Auch den Vorwurf, Meta habe es sich zum Ziel gesetzt, die Zeit, die Nutzerinnen und Nutzer auf Instagram verbringen, zu maximieren, wies Zuckerberg von sich. Zwar enthielt die entsprechende E-Mail, so der Tech-Milliardär, möglicherweise die Worte «Unternehmensziele» – bei der Formulierung habe es sich aber vielmehr um «Wunschvorstellung» gehandelt. Er betonte, dass Meta diese Ziele nicht verfolge.
Bezüglich der Risiken der Instagram-Beauty-Filter argumentierte Zuckerberg mit seiner Sorge um die «freie Meinungsäusserung» (englisch: free expression). 2019 setzte die Plattform die Filter, die das Aussehen von Personen digital verändern, vorübergehend aus, um die Funktionen zu überprüfen. Alle 18 von Meta beauftragten Experten kamen bei der Prüfung zum Schluss, dass sie ein Problem für das Wohlbefinden von Teenagern darstellen – dennoch wurden die Filter wieder verfügbar.
Zuckerberg gab vor Gericht zu, sich gegen die Bedenken der eigenen Experten gestellt zu haben. Er sagte: Die Hürde für den Nachweis eines Schadens sei hoch. Die Einschränkungen bezeichnete er hingegen als «paternalistisch» und «überheblich» und fügte hinzu, dass er bei seiner Entscheidung lieber «auf Nummer sicher gehen» wolle, damit die Menschen sich frei äussern könnten.
Zuckerbergs Auftritt ähnelte gemäss Medienberichten demjenigen, als er bereits 2024 vor dem US-Kongress aussagen musste. «Die Zeit» fasst es so zusammen: «Er zeigte sich oft weder besonders empathisch noch erweckte er überhaupt den Eindruck, dass er sich um die psychische Gesundheit der minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer schert.» Mehrere Medien beschrieben den gesamten Austausch der Argumente zwischen Anklage und Verteidigung als hitzig und angespannt.
Es wird erwartet, dass der Prozess noch mehrere Wochen dauert.
