Bundesrat stärkt Aufsicht über AKW-Stilllegungsfonds
Die Führung der AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfonds wird neu organisiert. Der Bundesrat hat eine weitere Revision der entsprechenden Verordnung beschlossen. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält er an der Stossrichtung fest, wie er am Donnerstag mitteilte.
Die Elektrizitätswirtschaft und die meisten energiepolitischen Organisationen stellten sich gegen die Revision, mit welcher die Betreiber der Atomkraftwerke an Einfluss verlieren. Die Umweltorganisationen hiessen diese gut, forderten jedoch weitergehende Anpassungen.
Mit der Revision werden die personellen Verflechtungen zwischen Aufsichtsbehörde und Fondsgremien aufgelöst. Mitarbeitende des Energiedepartements (UVEK), des Bundesamtes für Energie (BFE) sowie der Atomaufsichtsbehörde (ENSI) sind neu nicht mehr als Mitglieder der Kommission oder der Ausschüsse wählbar.
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Weiter wird die Aufsicht über die Fonds verstärkt. Der Bundesrat und das UVEK erhielten griffige Steuerungsinstrumente zur Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Führung und Verwaltung der Fonds, heisst es in der Mitteilung des UVEK. Neu soll das UVEK zudem im Einvernehmen mit dem Finanzdepartement und dem Wirtschaftsdepartement bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen die Anlagerendite, Teuerungsrate und den Sicherheitszuschlag ändern können.
Schliesslich wird die bestehende Praxis zur Erstellung der Kostenstudien durch die Betreiber und deren anschliessende Überprüfung angepasst. Im Rahmen der Kostenstudien wird alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Kosten von Stilllegung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen berechnet. Für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle müssen die Betreiber finanzielle Mittel bereitstellen. Die Silllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) regelt die Details.
(sda)
