Im Kampf gegen Geldwäscherei will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Das zeigen Dokumente, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Demnach soll die «Anti-Money Laundering Authority» bei Verstössen gegen EU-Regeln eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Ferner ist geplant, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und sie dabei unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung des europäischen Regelwerks zu erhöhen.
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die EU-Kommission für Zahlungen eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10'000 Euro einführen will. Zudem beinhaltet das Massnahmenpaket gegen Geldwäscherei auch den Vorschlag, die Vorschriften für Krypto-Firmen zu verschärfen, etwa bei der Zahlungsabwicklung.
Im Europaparlament stossen die Planungen der EU-Kommission auf gemischte Reaktionen. So begrüsst der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber das Vorhaben, eine neue Überwachungsbehörde aufzubauen. «Wir haben gesehen, dass die Europäische Bankenaufsicht mit der Geldwäschereiaufsicht überfordert ist», kommentierte er.
Zugleich kritisiert der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion die geplante Bargeldobergrenze. Nicht bei jedem Bargeldkauf bestehe ein Verdacht auf Geldwäscherei. Man könne auch mit niederschwelligeren Methoden gegen Geldwäscherei vorgehen.
Die Kommission täte gut daran, die nationalen Befindlichkeiten zu berücksichtigen und es den Mitgliedstaaten zu überlassen, ob und in welcher Höhe es Bargeldobergrenzen gebe.
Nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes werden in der EU jährlich Milliardenbeträge aus kriminellen Geschäften in die reguläre Wirtschaft eingespeist, um den illegalen Ursprung der Erträge zu verschleiern. Die europäische Polizeibehörde Europol schätze den Wert verdächtiger Transaktionen innerhalb Europas auf zuletzt Hunderte Milliarden Euro.
Die EU-Kommission will die Pläne in eineinhalb Wochen vorstellen. Dann müssen die Mitgliedstaaten und das Europaparlament über die Umsetzung entscheiden. (sda/dpa)