Freihandelsabkommen zwischen EU und Ukraine gilt seit Mitternacht
Zum neuen Jahr ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine in Kraft getreten. Die von Russland stark kritisierte Vereinbarung sieht einen fast 100-prozentigen Verzicht beider Seiten auf Zölle vor.
Die Ukraine passt dabei ihre Vorschriften an die der EU an, um den Handel zu vereinfachen. Zudem werden unter anderem die Ansiedlung von Unternehmen erleichtert und der freie Kapitalverkehr garantiert.
Wegen russischer Bedenken hatten die EU und die Ukraine anderthalb Jahre lang Gespräche mit Kreml-Vertretern geführt. Ein Einigung konnte allerdings nicht erzielt werden. Ursprünglich hatte der Handelspakt bereits im November 2014 in Kraft treten sollen.
Moskau argumentiert, die heimische Wirtschaft könne durch das Abkommen der EU mit der Ukraine Nachteile erleiden, weil zollfreie Importe aus dem Westen über die Ukraine auch nach Russland gelangen könnten. Als Schutzmassnahme setzt Russland jetzt seinerseits den bisher bestehenden Freihandel mit der Ukraine ausser Kraft. (dwi/sda)
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