6 Jahre Freiheitsentzug für Daniel Gloor, den ehemaligen Chef der Beamtenversicherungskasse BVK des Kantons Zürich. Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch als zweite Instanz das Strafmass des Bezirksgerichts um drei Monate gesenkt. Es verhängte zudem eine bedingte Geldstrafe.
Das Obergericht sprach Gloor der passiven Bestechung, der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, der mehrfachen Geldwäscherei und der Verletzung des Amtgeheimnisses schuldig.
Neben der Freiheitsstrafe auferlegte das Gericht Gloor eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Von seiner Strafe hat der ehemalige BVK-Chef bereits 817 Tage verbüsst.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Gloor im November 2012 in erster Instanz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert, das gleiche Strafmass sprach das Obergericht nun aus.
Die mehrtägige Verhandlung vor dem Obergericht hatte im Juni 2014 stattgefunden. Er bekenne sich zu seinen Taten, fordere aber eine mildere Strafe, sagte Gloor damals. An ihm sei ein Exempel statuiert worden.
Wegen ungetreuer Amtsführung und passiver Bestechung könne sein Mandant gar nicht verurteilt werden, hatte Gloors Anwalt argumentiert. Seit 2004 sei er nämlich kein Beamter mehr gewesen.
Dem widersprach das Obergericht: Gloor sei durchaus als Beamter zu qualifizieren. Er war Angestellter einer unselbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Heute wäre das anders, weil die BVK mittlerweile verselbstständigt worden ist.
Der 59-Jährige war angeklagt, Schmiergelder und Geschenke im Wert von knapp 1,7 Millionen Franken angenommen zu haben. In seiner früheren Funktion als Anlagechef der Beamtenversicherungskasse hatte Gloor Bestechungsgelder angenommen und alten Freunden als Gegenleistung Aufträge zugeschanzt. (rar/sda)