Temu & Co. bringen Schweizer Recycling-System durcheinander
Wenn man bei Coop, Migros oder Fust ein elektronisches Gerät kauft, ist eine Entsorgungsabgabe im Preis bereits eingerechnet. Mit diesem Geld finanziert die Branche schon seit über 30 Jahren das Recycling. Das System hat Erfolg: Elektrogeräte werden mit einer überdurchschnittlich hohen Rückgabequote zurückgebracht.
Einige Marktteilnehmer nutzen dieses System jedoch aus. So zahlen diverse in der Schweiz angesiedelte Firmen oder grosse Onlinehändler wie Temu keine Beiträge in den Recycling-Fonds ein. Dadurch kommt die Konkurrenz für die Entsorgung der Geräte auf, berichtet «Blick». Gleichzeitig können die nicht zahlenden Firmen ihre Waren günstiger anbieten und sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Recycling unter Druck
Zuständig für das Recycling von elektronischen Produkten in der Schweiz ist Sens eRecycling. Auf der Website findet man eine Liste von über hundert Unternehmen, die keinen Beitrag zahlen. Dazu gehören zahlreiche Schweizer Firmen, aber auch die deutsche Baumarktkette Hornbach oder die österreichische Möbelhauskette XXXLutz sind aufgelistet.
Geschäftsführer von Sens eRecycling, Pasqual Zopp, bezeichnet derartiges Verhalten gegenüber «Blick» als «ärgerlich». Er fordert, dass sich alle Anbieter, die Geräte in der Schweiz verkaufen, an den Recyclingkosten beteiligen.
Ausländische Onlinehändler Teil des Problems
Auch grosse ausländische Onlinehändler setzen das System unter Druck. So umgehen etwa Temu und Alibaba die Abmachung in der Branche, schreibt «Blick». Denn auch sie zahlen keine vorgezogenen Beiträge – obwohl ihre Produkte am Ende im Schweizer Recyclingsystem landen.
Sens eRecycling appelliert daher an Konsumentinnen und Konsumenten, den Beitrag für ein Gerät selbst nachzuzahlen und somit die Kosten für das Recycling am Ende der Nutzungsdauer zu übernehmen. Viele würden aber nicht zahlen, sagt Zopp gegenüber «Blick».
So ist die Rechtslage
Bereits vor zwei Jahren hat sich das Parlament der Sache angenommen, um eine einheitliche Regelung zu schaffen. In der Folge wurde das Umweltschutzgesetz überarbeitet, damit Nutzniesser des Systems rechtlich verpflichtet werden können. Die konkreten Bestimmungen werden derzeit auf Verordnungsebene ausgearbeitet.
Ausländische Onlinehändler sind davon jedoch ausgeschlossen und können mit der Revision des Gesetzes nicht in die Pflicht genommen werden. Es handle sich um eine Gesetzeslücke, sagt Zopp zu «Blick».
Parlamentarierinnen und Parlamentarier reagierten bereits mit Vorstössen, um die Plattformen zum Handeln zu bringen. Bis die Politik eine Lösung findet, dürfte es noch dauern. (hkl)
