Wirtschaft
Schweiz

Schwangere sind vermittelbar und haben somit Anrecht auf Taggelder

Schwangere sind vermittelbar und haben somit Anrecht auf Taggelder

03.03.2020, 12:0003.03.2020, 12:04
Mehr «Wirtschaft»
Das Bundesgericht bejaht Vermittlungsfähigkeit von Schwangeren. (Symbolbild)
Schwangere können arbeiten, sagt das Bundesgericht.Bild: KEYSTONE

Das Kantonsgericht Wallis ist bei einer hochschwangeren Frau zurecht davon ausgegangen, dass sie vermittlungsfähig ist und damit Anrecht auf Taggelder hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Beschwerde einer Walliser Dienststelle abgewiesen.

Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (Diha) in Sitten hatte entschieden, die Frau sei für die rund sieben Wochen zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und der voraussichtlichen Niederkunft nicht vermittelbar. Es sei unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber sie anstellen würde.

Das Walliser Kantonsgericht hob diesen Entscheid auf und sprach der Frau Taggelder zu. Das Bundesgericht schreibt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, vermittlungsfähig sei, wer bereit, in der Lage und berechtigt sei, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen.

Entscheidend seien in erster Linie nicht der Arbeitswille und die Arbeitbemühungen oder ob jemand eine Beschäftigung gefunden habe. Massgebend sei die Wahrscheinlichkeit, ob eine Person für eine gewisse Zeit angestellt würde.

Im konkreten Fall hatte sich die Schwangere auf zahlreiche unbefristete Stellen beworben. Dies tat sie auch noch in den zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, obwohl sie in dieser Zeit von der Arbeitssuche befreit gewesen wäre. Gemäss Bundesgericht könne deshalb nicht angenommen werden, dass die Frau nach der Niederkunft für längere Zeit oder ganz aus dem Erwerbsleben ausscheiden würde.

Das Bundesgericht stützt zudem die Sicht des Kantonsgericht, wonach die Nichtanstellung einer Frau aufgrund einer Schwangerschaft gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen würde. Die Diha habe den möglichen Arbeitgebern eine solche diskriminierende Haltung unterstellt, was nicht geschützt werde. (Urteil 8C_435/2019 vom 11.02.2020) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Jugendwörter des Jahres (mit Palmen!)
1 / 19
Jugendwörter des Jahres (mit Palmen!)
Gammelfleischparty: Party für Menschen über 30 Jahren, Ü30-Party.
quelle: pixabay.com/thomaswhitaker
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Andreas Büttiker ist über 50, arbeitslos – und Praktikant.
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Grötzu
03.03.2020 21:14registriert Juli 2019
Vermittelbar sind sie. Sie bekommen nur keinen Job.
281
Melden
Zum Kommentar
3
Polizei-Grosseinsatz in Hüntwangen ZH: Mann bedrohte seine Familie

In der Zürcher Gemeinde Hüntwangen lief diesen Nachmittag ein Grosseinsatz der Polizei. Dies bestätigte die Kantonspolizei Zürich gegenüber dem «Blick». Gemäss einem Augenzeugen waren schwer bewaffnete Polizisten im Einsatz.

Zur Story