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Dieter Behring wandert für 5 1/2 Jahre in den Knast: Das Urteil im Monsterprozess ist gefällt

Dieter Behring, der mutmassliche Millionenbetrueger, und seine Ehefrau Ruth verlassen das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag, 30. Mai 2016. Der 61-jaehrigen Behring soll gemaess Anklageschrift ...
Dieter Behring und Gattin Ruth im Mai vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Bild: KEYSTONE

Dieter Behring wandert für 5 1/2 Jahre in den Knast: Das Urteil im Monsterprozess ist gefällt

30.09.2016, 10:0630.09.2016, 11:52
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Das Bundesstrafgericht hat den Financier Dieter Behring zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt – und zwar wegen gewerbsmässigen Betrugs. Behring hatte zwischen September 1998 und Oktober 2004 tausende Anleger um insgesamt 800 Millionen Franken betrogen und damit einen der grössten Finanzskandale der Schweiz verursacht.

Investoren waren damals zweistellige Renditen versprochen worden. Diese sollten durch ein von Behring entwickeltes computerbasiertes System erwirtschaftet werden.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei vorgeschlagen.

Die Verteidigung hatte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch beantragt.

Mitbeschuldigte wurden freigesprochen
Ursprünglich hatte die BA neben Behring neun weitere Mitbeschuldigte im Visier. Die Untersuchungen gegen sie wurden jedoch eingestellt. Diese ab Frühling 2013 eingeschlagene Fokussierung auf Behring war im Laufe des Prozesses im Juni dieses Jahres von seinen Verteidigern scharf kritisiert worden.

Die Bundesanwaltschaft (BA) ging davon aus, dass es nie ein solches funktionierendes System gab. Vielmehr sei die ganze Sache von Anfang an als Schneeballsystem aufgezogen worden.

Ein epischer Prozess

Als das Konstrukt 2004 nach kritischen Medienberichten kollabierte, standen 2000 Geschädigte da, die insgesamt 800 Millionen Franken verloren hatten.

Ein immer wiederkehrendes Thema während des Prozesses war die lange Verfahrensdauer von unterdessen zwölf Jahren. Diese musste bei der Bestimmung des Strafmasses berücksichtigt werden.

Gerichtszeichung von Dieter Behring, der mutmassliche Millionenbetrueger, im Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag, 30. Mai 2016. Der 61-jaehrigen Behring soll gemaess Anklageschrift zwischen Sep ...
Behring auf einer Gerichtszeichnung.Bild: KEYSTONE

Während und nach dem einen Monat dauernden Prozess zogen Behring und seine Verteidiger alle Register, indem sie mehrere Ausstandsbegehren stellten und eine Strafanzeige einreichten.

Letztere richtet sich gegen Bundesanwalt Michael Lauber und zwei weitere Angestellte der Bundesanwaltschaft. Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) setzte Thomas Hansjakob als ausserordentlichen Staatsanwalt ein.

ARCHIV --- Bundesanwalt Michael Lauber spricht zu Medienvertretern waehrend einer Pressekonferenz in Lugano TI am Dienstag, 3. November 2015. Die Strafanzeige des angeklagten Financiers Dieter Behring ...
Seine brisanten Zeugenaussagen im Juni machten Schlagzeilen: Bundesanwalt Michael Lauber.Bild: TI-PRESS

Zuletzt hatte Behrings Anwalt jedoch auch gegen Hansjakob ein Ausstandsbegehren gestellt. Trotz dieser hängigen Verfahren konnte das Bundesstrafgericht ein Urteil fällen. Die Verteidiger von Behring hatten eine Verschiebung beantragt. (tat/sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kaspar Stupan
30.09.2016 10:21registriert Juni 2016
Jetzt könnte man denken die Gerechtigkeit gewinnt doch...wtf..er zerstört das Vermögen von so vielen Leuten, ok die waren einfach nur Geldgeil, wenn man an 25% Rendite glaubt ist man selber schuld. Aber es sind doch ca. 1 Milliarde Franken und er bekommt 5 Jahr,ok!
Mal schauen was mir blüht wenn ich 2-3 Jahre die Steuern nicht bezahle und dann sage ich habe kein Geld mehr. Nur lächerlich!
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Stefanie16
30.09.2016 10:20registriert Juli 2016
Bringt zig Tausend Menschen um ihr Vermögen und erhält 5 Jährchen, wird wahrscheinlich vorzeitig entlassen und das war es dann! Auch wenn man den Kleinsparern naives oder gieriges Verhalten vorwerfen kann. Solch ein Krimineller gehört länger weggesperrt.

Echt krass diese Schweizer Gerichtsbarkeit. Ich schäme mich für das Schweizer Justizsystem.
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