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Schweiz

VW unter Beschuss – bis zu 2000 Schweizer klagen gegen den deutschen Auto-Konzern

Der Abgasskandal von VW schlägt auch in der Schweiz hohe Wellen. 
Der Abgasskandal von VW schlägt auch in der Schweiz hohe Wellen. 
Bild: KEYSTONE

VW unter Beschuss – bis zu 2000 Schweizer klagen gegen den deutschen Auto-Konzern

01.02.2016, 14:2701.02.2016, 14:57
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Rund 1500 bis 2000 Autobesitzer in der Schweiz haben im Zusammenhang mit der Manipulation von Abgas-Werten im Volkswagen-Konzern eine Strafanzeige eingereicht. Die Chancen, eine Entschädigung zu erhalten, dürften aber gering sein.

«Wir gehen von etwa 1500 bis 2000 Strafanzeigen aus, die bei der Bundesanwaltschaft eingereicht werden», sagte André Marty, Sprecher der Behörde, am Montagmittag in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SRF.

Die Bundesanwaltschaft bündelt die Anzeigen und reicht sie an die Staatsanwaltschaft im deutschen Braunschweig weiter. «Die deutschen Kollegen haben bereits ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet», begründete dies Marty.

Chancen auf Entschädigung eher gering

Chancen, dass die Schweizer VW-Besitzer in Deutschland im Zusammenhang mit der Manipulation eine Entschädigung erhalten, bestehen kaum. Aufgrund der grundsätzlich verschiedenen Rechtssysteme in den USA, der Schweiz und Deutschland dürften die Chancen tendenziell eher gering sein, sagte Marty.

In den USA bietet VW den Kunden Gutscheine im Wert von insgesamt 1000 Dollar an, die zum Teil bei VW-Autohäusern eingelöst werden können. Ein ähnliches Programm zur Besänftigung der Kunden ist auch für Audi in Arbeit.

In der Schweiz sind nach Angaben des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) rund 180'000 Autos von Marken der Volkswagengruppe mit der manipulierten Software bestückt. Schweizer Konsumentenschützer wollen mit einer Vereinbarung mit dem VW-Importeur Amag erreichen, dass alle betroffenen Autobesitzer entschädigt werden.

Die Umrüstung der von der Manipulation betroffenen Diesel-Fahrzeuge lief in der Schweiz Ende Januar an. Die Amag und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) richten sich dabei nach Vorgaben des Deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Vergangene Woche erhielt die Rückrufaktion für den Pick-Up-Truck Amarok die Freigabe. (sda)

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