Die Gemeinde Mägenwil AG hat den Steuerfuss erhöht, weil sie die Kosten von 264'000 Franken pro Jahr für die fürsorgerische Unterbringung eines zur Tatzeit minderjährigen Mörders bezahlen muss. Der Regierungsrat will Abhilfe schaffen und hohe Sozialfallkosten auf alle Gemeinden aufteilen.
«Wir haben wegen diesem Fall Rechnungen auf dem Tisch, die wir mit dem normalen Haushalt nicht mehr finanzieren können», sagte Gemeindeammann Daniel Pfyl (SVP) am Freitagabend im Regionalsender Tele M1. Die Erhöhung des Steueransatzes um sechs Punkte entspreche Mehreinnahmen von 240'000 Franken pro Jahr.
Wegen Mörder muss Mägenwil die Steuern erhöhen https://t.co/2VcH2CUmUn pic.twitter.com/TCImvplrje
— AargauerZeitung (@AargauerZeitung) 12. Dezember 2015
Die Gemeindeversammlung stimmte der Erhöhung um sechs Prozentpunkte auf 96 Prozent bereits zu. An der Versammlung hatte der Gemeindeammann als Grund für den höheren Steuerfuss einen steigenden Aufwand für die soziale Sicherheit und einen Rückgang bei den Aktiensteuern angegeben.
Zu den hohen Sozialkosten von 264'000 Franken pro Jahr führt der Fall eines heute 22-jährigen Mannes, der in Mägenwil Wohnsitz hat. Als Minderjähriger hatte er 2009 in Sessa TI eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen.
Das Jugendgericht Baden verurteilte den Täter 2013 zur Höchststrafe im Jugendrecht. Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Er ist mittlerweile fürsorgerisch untergebracht.
Mit den gleichen Problemen wie Mägenwil kämpft im Kanton Aargau auch die Gemeinde Rupperswil. Sie sitzt auf Kosten von bislang 440'000 Franken. Ein heute 25-jähriger Mann aus Rupperswil hatte als Minderjähriger 2008 in Aarau eine Prostituierte ermordet.
Das Jugendgericht Lenzburg verurteilte ihn 2011 wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren. Es ordnete eine Behandlung der psychischen Störung an. Seit der Verbüssung der Strafe ist er fürsorgerisch untergebracht. Er wartet aber noch in einem Gefängnis auf einen passenden Platz.
Im Aargau reagierte die Politik auf die beiden Sonderfälle, die für viel Diskussionsstoff sorgen. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden soll revidiert werden.
Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Kosten der materiellen Sozialhilfe, die pro Fall und Jahr höher als 40'000 Franken sind, von allen Gemeinden zusammen finanziert werden sollen. Die vorberatende Parlamentskommission will diesen Grenzwert auf 60'000 Franken festsetzen. Das Parlament hat die Vorlage noch nicht behandelt. (sda)