Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) will die Steuern im Kanton weiter senken: Der Gewinnsteuersatz für Unternehmen soll leicht sinken. Zudem wird erstmals seit über zehn Jahren wieder die teuerungsbedingte kalte Progression ausgeglichen.
Bei den Massnahmen bei den Unternehmenssteuern handelt es sich um das zweite Massnahmenpaket zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17), wie Stocker am Freitag an einer Medienkonferenz sagte. Es gehe darum, das Steuersubstrat zu erhalten und den Wirtschaftsstandort zu festigen.
Der einfache Gewinnsteuersatz für Unternehmen soll von 7 auf 6 Prozent sinken. Die gesamte Gewinnsteuerbelastung sinkt dadurch von 19.7 Prozent auf 18.2 Prozent.
Im Gegenzug sollen Grossaktionäre stärker zur Kasse gebeten werden. Die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen soll von 50 auf 60 Prozent erhöht werden. Davon betroffen sind Aktionäre, die mindestens 10 Prozent der Aktien eines Unternehmens besitzen.
Der Regierungsrat startete am Freitag eine Anhörung bei den Gemeinden. Im Herbst soll eine Vorlage dazu an den Kantonsrat überwiesen werden. Das letzte Wort zu den Änderungen werden die Stimmberechtigten voraussichtlich im Herbst 2024 haben.
Gemäss den Zahlen der Finanzdirektion halten sich die Auswirkungen der beiden Massnahmen sowohl beim Kanton als auch bei den Gemeinden ungefähr die Waage, Mindereinnahmen durch die Gewinnsteuersenkung werden also durch Mehreinnahmen bei der Dividendenbesteuerung kompensiert. Deshalb soll es auch, anders als beim ersten Massnahmenpaket der SV17, keine speziellen Kompensationsmassnahmen zugunsten der Gemeinden geben.
Im ersten Massnahmenpaket wurde der Gewinnsteuersatz bereits von 8 auf 7 Prozent gesenkt. Nun soll - wie angekündigt - die zweite Senkung erfolgen.
Mit der im Jahr 2019 an der Urne gutgeheissenen SV17 wird im Kanton Zürich die Unternehmenssteuerreform umgesetzt. Die Gewinnsteuersenkung sowie weitere Massnahmen sind der Ersatz für frühere Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften.
Unabhängig davon hat der Regierungsrat zudem den Ausgleich der kalten Progression beschlossen. Auf den 1. Januar 2024 werden die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer der aufgelaufenen Teuerung von 3.3 Prozent angepasst.
Die Anpassung führt zu tieferen Steuereinnahmen von je rund 100 Millionen Franken jährlich bei Kanton und Gemeinden. Der letzte Ausgleich erfolgte 2012. Weil der massgebliche Landesindex der Konsumentenpreise danach für lange Zeit eine negative Teuerung auswies, kommt es erst jetzt wieder zu einer Anpassung.
Mit dem Ausgleich wird sichergestellt, dass die Teuerung nicht dazu führt, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegen der Progression höhere Steuersätze bezahlen müssen, während gleichzeitig ihre Abzüge real an Wert verlieren. (saw/sda)