Die Schweizer Atomaufsichtsbehörde (ENSI) akzeptiert die vom AKW Mühleberg umgesetzten Massnahmen für den Weiterbetrieb der Anlage bis zur Abschaltung im Jahre 2019. Dennoch müssen noch weitere Forderungen des ENSI erfüllt werden. Das ENSI hatte der Mühleberg-Betreiberin BKW im November 2013 insgesamt 18 Forderungen für den Weiterbetrieb bis zur Abschaltung 2019 vorgelegt. Die Fristen für die Umsetzung für den Grossteil sind inzwischen abgelaufen.
Zudem wurde der BKW erlaubt, zu vier Massnahmen, die für den unbefristeten Betrieb notwendig gewesen wären, Alternativen einzureichen. Diese liegen dem ENSI nun vor. Die Aufsichtsbehörde hat diese Eingaben unter die Lupe genommen und ebenfalls akzeptiert. Eine dieser vier Massnahmen betraf die Stabilisierung des Kernmantels, der Risse aufweist. Der Mantel muss fortan bis 2019 bei jeder Jahresrevision eingehend untersucht werden.
Das ENSI legte zudem zwei technische Kriterien für die Risse am Kernmantel dar, die nicht überschritten werden dürfen. Damit sei die Stabilität des Kernmantels mit einer Sicherheitsmarge gewährleistet, sagte Georg Schwarz, stellvertretender ENSI-Direktor, am Dienstag vor den Medien in Brugg AG.
(sda)