Was ein EU-Parlamentarier von der Personenfreizügigkeit hält
In ihrer Region leben Grenzgänger im Camper, weil es zu wenige Wohnungen gibt. Sorgt die Personenfreizügigkeit auch auf französischer Seite für Probleme?
Christophe Grudler: Ein intensiver Austausch bringt immer positive und negative Effekte mit sich, das ist normal. Neben den Vorteilen für Wirtschaft und Beschäftigung gibt es immer auch negative Auswirkungen, darunter den Druck auf den Wohnungsmarkt, den wir auch auf französischer Seite kennen. Aber die Bilanz bleibt positiv. Die Schweiz profitiert von den qualifizierten Arbeitskräften. Und die Grenzgänger bringen gute Löhne nach Hause.
Ja, ich höre etwa die Klagen von kleinen und mittleren Unternehmen. Viele von ihnen sind gegen die Personenfreizügigkeit mit der Schweiz, weil sie das Gefühl haben, die Schweizer würden ihnen die Arbeitskräfte stehlen. Sie investieren viel in die Ausbildung, und nach einem oder zwei Jahren gehen diese Leute in die Schweiz. Aber deshalb die Personenfreizügigkeit abzuschaffen, ergibt keinen Sinn. Es gibt Lösungen für diese Art von Problemen.
Zum Beispiel?
Im Gesundheitsbereich könnte sich die Schweiz stärker an der Ausbildung in Frankreich beteiligen. Wenn sie eine Schule für Pflegepersonal bauen und finanzieren würde, fände ich das eine ausgezeichnete Idee. Daneben würde ich eine industrielle Annäherung zwischen der Schweiz und Frankreich vorschlagen. Wenn ein Produkt «Swiss made» ist, heisst das, dass 60 Prozent der Bestandteile aus der Schweiz stammen müssen. Die restlichen 40 Prozent könnte man vermehrt in den Grenzregionen beschaffen. Das würde sicherlich auch die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit fördern.
Wenn die 10-Millionen-Initiative angenommen wird, könnte die Personenfreizügigkeit bald wegfallen.
Warten wir das Ergebnis ab. Und auch wenn es zu einem Ja käme, würde rein rechtlich vorerst gar nichts passieren, denn unmittelbar wird nichts ausgelöst. Angesichts der Alterung der Gesellschaft ist zudem nicht sicher, ob die Schweiz eines Tages überhaupt 10 Millionen Einwohner erreichen wird. Aber eines ist klar: Ein Ja am 14. Juni würde ein sehr schlechtes Signal aussenden. Es würde im Kern bedeuten: Wir wollen nicht mehr mit euch Europäern zusammenarbeiten.
Wie würde die EU auf eine Kündigung der Personenfreizügigkeit reagieren?
Die Personenfreizügigkeit ist selbstverständlich ein Grundwert der EU. Nach heutigem Stand käme die Guillotineklausel zur Anwendung, und die Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Es sei denn, das Abstimmungsresultat würde zu einem späteren Zeitpunkt wieder korrigiert.
Wie könnte das geschehen?
Nun, wenn die Schweiz 2028 die Bilateralen III annimmt, könnte das den Entscheid zur 10-Millionen-Initiative wieder aufheben. Das ist zumindest meine Lesart.
Das wäre ziemlich ungewöhnlich.
Mag sein. Aber wenn wir zwei Volksabstimmungen hätten, die im Grunde das Gegenteil voneinander sagen, müsste eine Wahl getroffen werden. Es wäre dann an der Schweizer Politik zu entscheiden, wie sie das Ergebnis interpretiert.
