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Quickzoll-App: Wer seine Einkäufe digital verzollt, zahlt zu viel

Ein mit Einkaeufen vollgepacktes Auto aus dem Kanton Zuerich, aufgenommen am Samstag, 18. November 2023, im Einkaufszentrum Lago in Konstanz. Finanzministerin Karin Keller-Sutter schlaegt vor, die Wer ...
Seit 2018 kann man die Einfuhr von Einkäufen digital abwickeln.Bild: keystone

Quickzoll-App: Wer seine Einkäufe digital verzollt, zahlt zu viel

Mit der Verzollungs-App des Bundes spart man an der Grenze Zeit und Nerven. Man zahlt aber dafür mehr Mehrwertsteuer, als für viele Alltagsprodukte notwendig wäre.
13.01.2025, 13:5713.01.2025, 14:49
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Seit dem 1. Januar dürfen Schweizerinnen und Schweizer ihre Einkäufe im Ausland nur noch bis zu einem Wert von 150 Franken steuerfrei einführen. Über diesem Betrag muss die Schweizer Mehrwertsteuer nachbezahlt werden. Bis Ende 2024 lag die Freigrenze bei 300 Franken.

Die 2018 lancierte App «QuickZoll» des Bundes ermöglicht eine einfache Selbstverzollung per Smartphone und macht das Anstehen am Zoll überflüssig. Im Jahr 2023 wurden so rund 68’600 Verzollungen digital abgewickelt.

Höhere Kosten für Alltagsprodukte

Das Problem: Die App verzollt alle Waren standardmässig mit dem Normalsatz von 8,1 Prozent, obwohl für viele alltägliche Einkäufe wie Lebensmittel, Medikamente, Bücher sowie Tampons und Binden ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent gilt. Dadurch zahlen Konsumentinnen und Konsumenten mit der App zu viel Mehrwertsteuer auf diese Alltagsprodukte.

So wirbt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit für die Verzollungs-App.
So wirbt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit für die Verzollungs-App.Bild: BAZG.admin.ch

Wie der Tagesanzeiger vorrechnet, muss man durch die Pauschalisierung in der App für den Einkauf von Alltagsprodukten im Wert von 250 Franken – die normalerweise mit 2,6 % besteuert werden – 20.25 Franken Mehrwertsteuer bezahlen. Wickelt man die Verzollung hingegen am Schalter ab, wären es nur 6.50 Franken.

Kritik von Experten und Konsumentenschützern

Steuerexperten kritisieren, dass die App zu Falschbesteuerungen führt und die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen. Auch der Konsumentenschutz moniert die Praxis, da diese ungerechtfertigte Mehreinnahmen für den Bund erzeugt.

Der Bund erklärt gegenüber dem «Tagesanzeiger», dass bei der Einführung der App «transparent und offen» über die standardmässige Anwendung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes informiert wurde. Jede Nutzerin und jeder Nutzer werde bei der Verwendung der App darauf hingewiesen. Und trotzdem: Eine Anpassung sei ab 2026 geplant. Ab dann soll auch eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent möglich sein. (thw)

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84 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Emil Eugster
13.01.2025 14:53registriert April 2024
Alle, die Waren dabei haben, die zu verzollen sind, sollen unbedingt alles fein säuberlich am Schalter erledigen. Das gibt dann schönen neue Arbeitsplätze dort.
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Schäm Spond
13.01.2025 14:43registriert April 2020
Wieso sind Schweizer Digital"lösungen" so oft zum Fremdschämen?
Ich möchte mal wieder etwas Stolz verspüren, wenn wir eine App o.Ä. lancieren.
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Goreb
13.01.2025 15:57registriert April 2014
Haha 2026 geplant, 2045 umgesetzt, dreist durch und durch…
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84
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