Seit dem 1. Januar dürfen Schweizerinnen und Schweizer ihre Einkäufe im Ausland nur noch bis zu einem Wert von 150 Franken steuerfrei einführen. Über diesem Betrag muss die Schweizer Mehrwertsteuer nachbezahlt werden. Bis Ende 2024 lag die Freigrenze bei 300 Franken.
Die 2018 lancierte App «QuickZoll» des Bundes ermöglicht eine einfache Selbstverzollung per Smartphone und macht das Anstehen am Zoll überflüssig. Im Jahr 2023 wurden so rund 68’600 Verzollungen digital abgewickelt.
Das Problem: Die App verzollt alle Waren standardmässig mit dem Normalsatz von 8,1 Prozent, obwohl für viele alltägliche Einkäufe wie Lebensmittel, Medikamente, Bücher sowie Tampons und Binden ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent gilt. Dadurch zahlen Konsumentinnen und Konsumenten mit der App zu viel Mehrwertsteuer auf diese Alltagsprodukte.
Wie der Tagesanzeiger vorrechnet, muss man durch die Pauschalisierung in der App für den Einkauf von Alltagsprodukten im Wert von 250 Franken – die normalerweise mit 2,6 % besteuert werden – 20.25 Franken Mehrwertsteuer bezahlen. Wickelt man die Verzollung hingegen am Schalter ab, wären es nur 6.50 Franken.
Steuerexperten kritisieren, dass die App zu Falschbesteuerungen führt und die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen. Auch der Konsumentenschutz moniert die Praxis, da diese ungerechtfertigte Mehreinnahmen für den Bund erzeugt.
Der Bund erklärt gegenüber dem «Tagesanzeiger», dass bei der Einführung der App «transparent und offen» über die standardmässige Anwendung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes informiert wurde. Jede Nutzerin und jeder Nutzer werde bei der Verwendung der App darauf hingewiesen. Und trotzdem: Eine Anpassung sei ab 2026 geplant. Ab dann soll auch eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent möglich sein. (thw)
Ich möchte mal wieder etwas Stolz verspüren, wenn wir eine App o.Ä. lancieren.