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Sunrise droht im Streit mit Hauptaktionär ein Nachspiel

Streit mit Hauptaktionär: Sunrise droht ein Nachspiel

Der Verwaltungsrat von Sunrise hat zwei Mitglieder ausgeschlossen. Ein heikler Entscheid, finden Experten. Ein früheres Urteil des Bundesgerichts spricht nicht unbedingt für Sunrise. In der Übernahme der UPC stehen alle Zeichen auf Konfrontation.
01.09.2019, 17:3401.09.2019, 17:44
Fabian Hock / ch media
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Peter Kurer ist Verwaltungsratspräsident von Sunrise (Archivbild).
Steht wegen des Ausschlusses zweier Verwaltungsräte in der Kritik: Sunrise-Präsident Peter Kurer.Bild: KEYSTONE

Der grösste Aktionär muss draussen bleiben. Zwar sitzen Christoph Vilanek, Chef des deutschen Unternehmens Freenet, und sein Finanzchef Ingo Arnold ganz regulär im Verwaltungsrat von Sunrise. Von Beratungen über die Übernahme des Kabelnetzbetreibers UPC, die Freenet zu verhindern versucht, wurden die beiden jedoch kurzerhand ausgeschlossen. Das verkündete der zweitgrösste Telekomkonzerns der Schweiz in der vergangenen Woche. Ein unübliches Vorgehen des Verwaltungsrats um Präsident Peter Kurer, das Fragen aufwirft.

Sunrise will UPC Schweiz für 6.3 Milliarden Franken kaufen. Finanziert werden soll der Deal mit einer Kapitalerhöhung von 4.1 Milliarden, die die Aktionäre im Herbst beschliessen sollen. Das Unternehmen Freenet, das rund 25 Prozent an Sunrise hält, hat sich öffentlich gegen den Kauf ausgesprochen. Den Ausschluss begründet Sunrise nun mit angeblichen Interessenkonflikten der beiden Freenet-Vertreter.

Rechtsexperten verwundert der Entscheid. «Ich halte das Vorgehen des Verwaltungsrats für gewagt und sehr ungewöhnlich», sagt etwa Monika Roth. Sie ist Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Luzern und führt ein eigenes Advokaturbüro. «Ich würde erwarten, dass man Meinungsverschiedenheiten im Verwaltungsrat austrägt und darüber abstimmt.»

Will Sunrise einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem unbequemen Investor aus dem Weg gehen und greift deshalb zu solch einem drastischen Mittel?

Interessenkonflikt als Streitpunkt

Verwaltungsratspräsident Kurer war auf Anfrage beim Unternehmen nicht für ein Statement zu gewinnen. Eine Begründung liefert Sunrise dagegen schon: «Selbstverständlich ist es legitim, wenn Freenet als aktiver Investor den Zusammenschluss von Sunrise mit UPC öffentlich bekämpft», heisst es seitens des Unternehmens. «Was aber nicht angeht ist, dass die Vertretung von Freenet in unserem Verwaltungsrat und die Rolle von Freenet als aktivem Investor durch die gleichen beiden Vorstandsmitglieder von Freenet wahrgenommen werden, weil dadurch ein Informationsvorsprung von Freenet gegenüber den anderen Aktionären entsteht und die beiden Verwaltungsratsmitglieder von Sunrise zwangsläufig ihre gesetzlichen Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber Sunrise verletzen müssen.» Darin liege der Kern des Interessenkonfliktes.

Man habe die beiden Freenet-Vertreter mehrmals aufgefordert, die Interessensphären zu trennen und die Rolle von Freenet als aktivem Investor durch andere Mitglieder ihres Managements wahrnehmen zu lassen. Das sei nicht geschehen. Es folgte der Ausschluss.

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Sunrise möchte also Vilanek und Arnold nicht mehr an Bord haben. Die sind allerdings ganz regulär zu ihren Posten gekommen. An der Generalversammlung im April dieses Jahres wurde Vilanek von den Aktionären mit 82 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Arnold, der neu einzog, bekam 98 Prozent.

Sunrise begründet deren Ausschluss nun also mit einem Interessenkonflikt. Für Wirtschaftsanwältin Roth liegt es dagegen in der Natur der Sache, dass die beiden Freenet-Vorstände im Sunrise-Verwaltungsrat ihre Positionen vertreten. «Nur weil sie eine andere Meinung vertreten, haben sie noch lange keinen Interessenkonflikt», sagt Roth. «Ich kann nicht erkennen, wo dieser neu entstanden sein soll.»

Licht ins Dunkel will der Verwaltungsrat mit einer Untersuchung wegen angeblicher Verstösse gegen Geheimhaltungspflichten bringen. Das bestätigte Firmenchef Olaf Swantee vergangene Woche im Gespräch. Über Details schweigt sich das Unternehmen aus. Wer die Untersuchung leitet und was genau untersucht wird, dazu heisst es auf Anfrage: «Zur eingeleiteten Untersuchung machen wir keine weiteren Angaben.»

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«Informationsansprüche sind einklagbar»

Alles steuert also auf den Showdown im Herbst zu. Oder kommt es bereits vorher zu einem Schlagabtausch vor Gericht? «Die Informationsansprüche sind einklagbar», sagt Monika Roth. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem März letzten Jahres. Darin entschieden die Richter in Lausanne, dass Verwaltungsratsmitglieder Auskunft über Angelegenheiten des Unternehmens vor Gericht einklagen können. Das Bundesgericht hatte bis dahin keine Stellung in der Frage bezogen. Mit dem Entscheid von 2018 hält das Gericht jedoch fest, dass das Informationsrecht für Verwaltungsräte bedeutsam sei, um ihrer ureigenen Funktionen, nämlich Führung und Aufsicht im Unternehmen, nachkommen zu können. Freenet hat rechtliche Schritte bereits in Aussicht gestellt. Eine «rechtliche Auseinandersetzung und stete Konfrontation» sei zu erwarten, meint Anwältin Roth.

Letztlich wird Freenet allein die Übernahme allerdings nicht aufhalten können. Um genügend Aktionäre auf seiner Seite zu halten, klappert Sunrise-Chef Olaf Swantee in den kommenden Wochen die wichtigsten von ihnen ab. Um ihnen den UPC-Deal schmackhaft zu machen, hat das Unternehmen eigens eine neue externe Einschätzung in Auftrag gegeben. Eine zweite sogenannte «Fairness Opinion», in die auch die laut Sunrise zuletzt gestiegenen Erwartungen an die Synergieeffekte einfliessen sollen. «Mit der Expertise wollen wir den Aktionären ein Gutachten vorlegen, das ihnen eine zusätzliche Orientierung für ihren Entscheid an der ausserordentlichen Generalversammlung bietet», so Sunrise.

Den grössten Aktionär wird man damit wohl nicht umstimmen können. Wie es bei den anderen ankommt, zeigt sich spätestens im Herbst.

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