Es gehört quasi zum Geschäftsmodell der Taxi-Alternative Uber: Erst einmal loslegen, Einzelheiten werden später geklärt. Die Rechte und Vorschriften der Länder, in denen Uber an den Start geht, sind zunächst zweitrangig. Mit diesem aggressiven Business-Modell hat Uber bislang überall agiert. Mit Erfolg: Das 40-Milliarden-Dollar-Unternehmen ist in mehr als 50 Ländern und 270 Städten aktiv.
Doch es gibt Widerstand: Am Mittwoch hat das Landgericht Frankfurt UberPop in Deutschland verboten. Die App bietet Taxifahrten durch Privatpersonen an. Erschüttern wird diese Entscheidung das US-Unternehmen nicht: Uber kennt das ja schon. Auch in der Vergangenheit liess sich der Konzern von Gerichtsurteilen nicht stoppen.
Ein immer wieder bemühter Schlachtruf des Unternehmens ist: «Der Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen.» Schon vor Jahresfrist sprach das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Uber aus, die das Angebot UberPop stoppen sollte. Doch das Unternehmen erklärte, dass man weitermachen werde wie bisher.
Den Fahrern wurde damals gesagt: Fahrt einfach weiter, ihr habt nichts zu befürchten. Doch das war eine Fehleinschätzung: Mehrere Urteile gegen Uber-Fahrer wurden ausgesprochen, bei Verstössen drohte das Gericht mit Ordnungsgeldern in Höhe von 250‘000 Euro. Und Uber? Machte trotzdem weiter. In Hamburg, Berlin senkte der Fahrdienst seine Preise, damit das Angebot rechtens blieb.
Als ein französisches Gericht im Oktober des vergangenen Jahres Uber zu einer Busse von 100'000 Euro verurteilte, reagierte der Konzern – allerdings anders, als vom Gericht beabsichtigt: Das Unternehmen weitere sein Angebot für die Hauptstadt Paris aus. «Wir werden niemals irgendwelche Änderungen vornehmen, es sei denn, wir werden gezwungen», hiess es damals.
In vielen europäischen Grossstädten, von Berlin bis Barcelona, haben Taxi-Verbände, Aufsichtsbehörden und Richter die Rechtmässigkeit des Dienstes in Frage gestellt. Gegen die Urteile hat Uber meist Berufung eingelegt. Zudem beschäftigt der Konzern mittlerweile eine Armada von Lobbyisten und PR-Firmen. Sogar bei der EU-Kommission hat sich das Unternehmen schon beschwert.
Noch im Januar dieses Jahres zeigte sich Uber-Gründer Travis Kalanick der in einem Interview mit der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» angesichts der Lage in Deutschland kampfeslustig. «Wir sind in vielen Punkten sicher kompromissbereit. Aber wir werden unser Geschäft hier nicht aufgeben», sagte er.
Auch hierzulande ist Uber aktiv, bislang gibt es das Angebot in Zürich, Basel und Genf. Seit November ist UberPop am Start. Das erzürnt die Taxifahrer, sie haben eine Klage angekündigt. Noch liegt die Rechtslage aber in einer Grauzone. Rasoul Jalali, der Chef von Uber in Zürich, ist sich aber sicher: «UberPop ist legal, das haben wir im Vorfeld abgeklärt.»
In einer ersten Stellungnahme auf das Frankfurter Urteil hat Uber angekündigt, zunächst die Sicherheitsleistung in Höhe von 400'000 Euro des Klägers Taxi Deutschland abzuwarten. Solange diese nicht beim Landgericht hinterlegt sei, werden die Uber-Taxis in München und Frankfurt weiterfahren. Und auch in Hamburg, Berlin und Düsseldorf gehe der Betrieb «unverändert weiter».
Man «respektiere das deutsche Rechtssystem», hiess es in der Stellungnahme. Ob Uber ein Berufungsverfahren anstrebt, wurde nicht bekannt gegeben. Es wäre aber keine Überraschung, im Gegenteil: Das Oberlandesgericht wird den Fall aller Wahrscheinlichkeit nach klären müssen.
Und in der Zwischenzeit macht Uber weiter. Mindestens mit seinen Angeboten UberBlack und UberTaxi. «Wir werden an beiden festhalten», hiess es: «Zusätzlich arbeiten wir an einem alternativen Ridesharing-Angebot, das wir speziell an die Regularien in Deutschland anpassen.»
Eines sei klar: «Wir werden unsere treue Community in Deutschland nicht aufgeben.»