Der Bundesrat hat die Preisbekanntgabe-Verordnung geändert. Der Detailhandel profitiert damit beim Selbstvergleich auf der Bekanntgabe herabgesetzter Preise von einer Flexibilisierung. Im Selbstvergleich nimmt ein Anbieter einen Vergleich mit seinem früheren Preis vor. Also: «50 Franken statt 100, 50 Prozent Rabatt.»
Dabei stellt der Bundesrat es den Detailhändlern frei, ob sie sich an die bisherige Regel halten und kurzfristige Vergleiche anstellen oder ob sie den neu zugelassenen unlimitierten Preisvergleich praktizieren. Bisher waren Preisvergleiche halb so lange zugelassen, wie der vorherige Preis galt, maximal aber zwei Monate.
Neu kann der Handel einen Vergleichspreis auch zeitlich uneingeschränkt für alle nachträglichen, aufeinander folgenden Preissenkungen verwenden, wenn das Angebot vorher während 30 aufeinander folgenden Tagen tatsächlich zum höheren Vergleichspreis verkauft wurde.
Werden ein Produkt oder eine Dienstleistung aus dem Sortiment genommen und nachher wieder angeboten, darf neu der letzte Preis zum Preisvergleich herangezogen werden. Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, senkt das den Administrativaufwand im stationären und im Onlinehandel.
So müssen die Anbieter etwa weniger Umetikettierungen vornehmen. Hingegen verlängert sich die Aufbewahrungspflicht für die Unterlagen zum Glaubhaftmachen des Selbstvergleichs. Die Verordnungsänderung gilt ab 1. Januar 2025.
Mit der Änderung gar nicht einverstanden ist der Konsumentenschutz. «Die neue Regelung zur Preisbekanntgabe vereinfacht nichts, sondern öffnet Tür und Tor für Intransparenz und Schein-Aktionen», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder.
Sie hält fest: «Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet sie, dass auf Preisvergleiche bei Rabatten kaum mehr Verlass ist. Anbieter können beispielsweise während kurzer Zeit Mondpreise – überhöhte Preise – festlegen, und darauf während unbeschränkt langer Zeit den normalen Preis als Aktion anpreisen.»
Stalder meint weiter: «Angesichts der finanziellen Situation vieler Haushalte sind Preiserlasse für Konsumentinnen und Konsumenten wichtig – die Anbieter wissen das. Sie nutzen das heute bereits aus und werden in Zukunft dank dieser Regelung ihre Produktpreise noch stärker als sogenannte Aktionen und ‹günstige› Preise anpreisen.»
Der Konsumentenschutz geht hart mit dem Bundesrat ins Gericht. Die weitgehende Liberalisierung in der Preisbekanntgabeverordnung komme einzig den Anbietern zugute, so Stalder. «Der Bundesrat hebt in seiner heutigen Kommunikation nur die grösseren Auswahlmöglichkeiten, die Flexibilität oder Senkung des administrativen Aufwandes für die Anbieter hervor. Bezeichnenderweise werden die Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten an eine verlässliche und nachvollziehbare Preisbekanntgabe mit keinem Wort erwähnt.» (sda/cma)
War das jetzt wirklich eine so wichtige Priorität?
Gäbe es nicht andere Themen, wo man die Menschen entlasten könnte? Stichwort Parallelimporte zum Beispiel? Warum stecken die Behörden ihre Energie nicht dort rein?
Könnte Kotzen ab der Abgehobenheit unserer Politik!
Verstehe ich das richtig?