Das Zürcher Bezirksgericht hat eine 42-jährige Frau am Dienstag wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sie hatte als Office-Managerin einer Vermögensverwaltungsfirma vom Konto eines Kunden 1,23 Millionen Franken für sich abgezweigt.
Von der Freiheitsstrafe muss sie ein Jahr absitzen. Zwei Jahre wurden bedingt ausgesprochen. Die Angeschuldigte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der grösste Teil des veruntreuten Geldes ist jedoch weg. Der Prozess fand im abgekürzten Verfahren statt, da sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen Urteilsvorschlag geeinigt hatten.
Die Vermögensverwalterin plünderte das Konto eines ahnungslosen deutschen Kunden zwischen Februar 2010 und August 2013. Regelmässig hatte sie grössere Geldbeträge unbemerkt an sich überwiesen.
Den grössten Teil der Beute gab sie für ihren luxuriösen Lebensstil aus. Dazu gehörten teure Kleider, Schmuck, wertvolle Möbel, ein neues Auto und eine Schönheitsoperation. Das Gericht verpflichtete die Frau, die heute wieder in der Finanzbranche arbeitet, den Schaden in monatlichen Raten von 1500 Franken abzustottern. (aeg/sda)