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Gesuchter Mann streitet in Zürcher Hotel und legt sich mit Polizei an

Gesuchter Mann streitet in Zürcher Hotel und legt sich mit Polizei an

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Bild: Getty Images
In einem Hotel im Zürcher Kreis 4 kommt es zu einem Streit. Polizisten kontrollieren einen involvierten Mann und stellen fest, dass nach diesem bereits gefahndet wird. Auf der Wache eskaliert die Situation.
08.11.2023, 05:3708.11.2023, 05:37
Maarit Hapuoja / ch media

Beim Mann handelt es sich um einen 39-jährigen Italiener, der in Luzern geboren wurde, aber keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat. Im Ripol, dem Polizeifahndungssystem der Schweiz, ist er zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft ausgeschrieben.

Es ist mitten in der Nacht, als die Polizeikräfte mit dem Italiener auf der Wache ankommen. Ein Polizist will Fingerabdrücke vom 39-Jährigen überprüfen, als dieser zu ihm sagt: «Ich kenne Hells Angels. Die werden dich und deine Familie kaputt machen!» So ist es einem Strafbefehl zu entnehmen, den ZüriToday einsehen konnte.

Verurteilter spricht Morddrohungen aus

Auf dem Weg von der Zelle zum Kastenwagen, zweieinhalb Stunden später, sagt der 39-Jährige zu zwei Polizisten, es sei ihm alles egal. «Ich kann nur sagen, dass Leute sterben werden.» Er nannte den ersten Polizisten namentlich. Bei ihm werde es beginnen, dann seien der zweite Polizist und dann die Familie an der Reihe.

«Lasst mich einfach nicht raus. Das wäre der grösste Fehler, den ihr machen könnt», so der Italiener. «Es waren Morddrohungen, nicht nur Drohungen. Morddrohungen.» Schliesslich drohte er frühmorgens noch einem weiteren Polizisten, dass er in Freiheit Rache nehmen werde.

Geldstrafe hätte keine abschreckende Wirkung

Gemäss Strafbefehl war sich der 39-jährige Italiener bewusst, dass die Polizisten rechtmässig handelten. Er habe sie mit seinen Worten in Furcht versetzen und sie von ihren Handlungen abhalten wollten.

Der 39-Jährige wurde der mehrfachen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte schuldig gesprochen. Weil die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für wirkungslos erachtete, erhielt der Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Tagen. Zudem muss er 800 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

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