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Im Rütiwald ist definitiv nicht das ganze Jahr Leinenpflicht

Im Rütiwald ist definitiv nicht das ganze Jahr Leinenpflicht

Im Wald um am Waldrand müssen ab heute alle Hunde an die Leine genommen werden, das ist Teil des neuen Hundegesetzes im Kanton Zürich. Rund 100 Rehe werden jedes Jahr von Hunden gerissen, besonders vi ...
Im Wald um am Waldrand müssen ab heute alle Hunde an die Leine genommen werden, das ist Teil des neuen Hundegesetzes im Kanton Zürich. Rund 100 Rehe werden jedes Jahr von Hunden gerissen, besonders viele davon im Frühling, wenn die heimischen Wildtiere Nachwuchs bekommen. Nicht alle Hundehalter haben Verständnis für die neue Vorschrift.
Die Gemeinde Rüti wollte, dass die Hundeleinenpflicht im Rütiwald das ganze Jahr gilt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat beschlossen, dass die Pflicht nur von April bis Juli gelten soll. Jetzt akzeptiert die Gemeinde das Urteil.
24.05.2023, 13:2124.05.2023, 14:02
Maarit Hapuoja / ch media

Zahlreiche Naturschutzgebite, Grillplätze und ein Vitaparcours. Der Rütiwald sei als Ausflugsziel sehr beliebt, auch bei Hundehaltenden. Deshalb komme es das ganze Jahr hindurch immer wieder zu Konflikten mit frei laufenden Hunden. Das schreibt die Gemeinde Rüti am Mittwoch in einer Mitteilung.

Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat Ende September 2021 beschlossen, eine ganzjährige Leinenpflicht einzuführen. Einigen Hündelerinnen und Hündelern gefiel dies nicht. Auch in der Stadt Zürich nerven sich Hundehaltende über die Leinenpflicht.

Die Hündelerinnen und Hündeler aus dem Zürcher Oberland rekurrierten beim Bezirksrat Hinwil. Dieser hiess die Rekurse gut. Der Gemeinderat legte dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde ein.

«Urteil ist nur bedingt befriedigend»

Am 16. März 2023 kam das Urteil des Verwaltungsgreichts: keine ganzjährige Leinenpflicht im Rütiwald. Anschliessend analysierte die Gemeinde diesen Entscheid und hat jetzt beschlossen, das Urteil zu akzeptieren. Im Protokoll des Gemeinderats heisst es: «Zusammenfassend ist das Urteil nur bedingt befriedigend, da es keine Klarheit schafft bezüglich der Umstände, die gegeben sein müssen, damit eine Gemeinde eine Leinenpflicht anordnen kann.»

Weil die Gemeinde das Urteil nicht ans Bundegericht weiterziehen will, ist es – auch wenn «bedingt befriedigend» – jetzt definitiv: Im Rütiwald gilt keine ganzjährige Leinenpflicht.

Zwischen April und Juli gilt Leinenpfllicht

Gemäss dem neuen Hundegesetz, das seit Beginn dieses Jahres in Kraft ist, müssen alle Hunde zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine gehalten werden. Das gilt auch für den Rütiwald.

Der Gemeinderat Rüti appelliert an alle Besucherinnen und Besucher des Waldes, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

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