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Stadt Zürich verspricht 400'000 Franken – und vergibt sie erst vier Monate später

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Stadt Zürich verspricht 400'000 Franken – und vergibt sie erst vier Monate später

Insgesamt 400'000 Franken hat die Stadt Zürich an zehn Kulturorganisationen verteilt, damit Künstlerinnen und Künstler, die aus der Ukraine geflüchtet sind, in Zürich weiterarbeiten können. Musik, Theater und Tanz – unterschiedlichste Projekte werden so gefördert. Dies erst jetzt, obwohl Mitte Juli die Vergabe bewilligt wurde.
04.11.2022, 06:2704.11.2022, 06:27
Maarit Hapuoja / ch media
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Im Juli dieses Jahres hat der Zürcher Gemeinderat einen Unterstützungsbeitrag im Umfang von 400'000 Franken bewilligt. Die Stadt Zürich hatte das Förderinstrument lanciert, um geflüchteten Kulturschaffenden einen niederschwelligen und schnellen Zugang zu Arbeits- und Vernetzungsmöglichkeiten zu ermöglichen. 21 Gesuche hat die Stadt Zürich für die Vergabe der Sonderbeiträge erhalten. Nun wurden zehn Kulturorganisationen ausgewählt.

Bis zu 70'000 Franken als Unterstützung

Unter den Gewinnern sind Organisationen, die in unterschiedlichsten Kulturbereichen tätig sind: Film, Musik, Kunst, Tanz, Literatur und Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern. Weil die eingereichten Projekte sehr unterschiedlich seien, unterschieden sich jeweils die finanziellen Bedürfnisse, sagt Murielle Perritaz, Co-Direktorin Kultur der Stadt Zürich. «Die Beträge variieren zwischen 10'000 und 70'000 Franken.»

Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine jeweils bei den ausgewählten Organisationen tätig sind, unterscheide sich ebenfalls. «In der Grössenordnung liegt die Zahl zwischen eins bis rund 30 Geflüchteten», so Perritaz.

Deshalb wurde das Geld erst jetzt verteilt

Sofort nach dem Gemeinderatsentscheid am 13. Juli wurde das Förderinstrument veröffentlicht. Weshalb es fast vier Monate bis zur Geldvergabe dauerte, erklärt Murielle Perritaz: «Es war wichtig, den Kulturorganisationen und allen Interessierten Zeit zu geben, ein Projekt dazu zu entwickeln und Kontakte zu Geflüchteten aufzunehmen, um ein gehaltvolles Gesuch zu formulieren.»

Denn neben bestehenden Kulturorganisationen haben sich auch neu formierte Trägerschaften beworben. Ende der Eingabefrist war der 30. September. «Die Kulturabteilung hat die Beurteilung der Gesuche daraufhin schnellstmöglich durchgeführt», so Perritaz. Die Stadt Zürich habe dafür ein standardisiertes Verfahren angewendet. Sowohl formale als auch inhaltliche Kriterien wurden geprüft.

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